Im Zweifel wird man selbst den Schein machen müssen und zusehen dass man an den eigenen Weiden ansitzt.
Was man bei der derzeitigen Gesetzeslage ja aber auch nicht einfach darf.
Für Luftgewehre, die mit Gummigeschossen auf 20-30m effektiv sind, braucht man keinen 'Schein'. Für Gewehre, die auf 80m noch wirken, braucht man aber bereits eine Waffenbesitzkarte.
Die 30m sind natürlich angesichts der Weidegrößen lächerlich, eine Distanzverringerung zum 'Objekt' um es zu vergrämen bleibt deshalb nicht aus.
Es müssten 'dabei' allerdings alle mitmachen, der Nutztierhalter, der Hundegassigänger, der Spaziergänger, alle Bewohner in Waldnähe, usw.
Schon die Aufzählung der Gruppen zeigt eigentlich, dass das Thema vergrämen nur auf eine Minderheit zu reduzieren, nicht praktikabel ist.
Ich wäre deshalb für Sterilisieren einer bestimmten Anzahl ohne den Bestand mit Abschuss zu regulieren.
Meine Prognose ist, dass es aber mit Änderung der EU-Richtlinie so kommen, dass es immer mehr spontante Problemwölfe geben wird, die dann entnommen werden.
(Ich werde in 10 Jahren den Post nochmal raussuchen und mit der Realität abgleichen. :-) )