Huhu,
die meisten Hundhaftpflicht-Versicherungen haben "das Führen ohne Leine" mitversichert, allerdings kommt immer der Nachsatz: der Halter hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Aber in den meisten Städten gilt allgemeine Anleinpflicht, oder?
Ich bin sehr viel mit meiner Hündin unterwegs, da wo es ländlich ist (Felder, Wiesen, Wäldchen etc.) läuft sie abgeleint. Loona ist sehr zuverlässig abrufbar, hat keinen Jagdtrieb und ist (abgeleint) sozialverträglich. Wir sind noch nie kontrolliert worden, aber ich nehme ein evtl. Bußgeld in Kauf, um meinem Hund viel Auslauf zu ermöglichen.
Jetzt meine Frage:
Übernimmt die Haftpflicht einen Schadensfall, wenn der Hund (gesetzlich) unerlaubt abgeleint war?
Habt ihr schon entsprechende Erfahrungen gemacht?
LG, Luisa