Hallo Heike,
ganz am Anfang unter Allgemeine Pflichten §2 Absatz 2 steht:
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1.in Füssgängerzonen ..... etc.
Oder verstehe ich diesen Satz falsch ?
Und heute stand in unserer Stadtzeitung sogar, dass es für jeden Hundehalter eine Pflicht sei seinen Hund an der Leine zu führen auf Wegen und Plätzen.
Nichtsdestotrotz, ich selber halte mich ja auch nicht daran, aber warum hat das OA dann bei uns so ganz anders reagiert? Mich persönlich ärgert die Aussage des OA bei DarkAngel.