Ich bin Eigentümer von zwei Hündinnen (Border Collies), welche als sogenannte Vollschwestern bezeichnet werden, da sie dieselben Eltern haben. Beide Hunde haben also nachweislich die selben Ahnen, sind jedoch in zwei unterschiedlichen Zuchtverbänden CfBrH / ISDS registriert. Die ISDS ist kein Mitglied der FCI, würde daher vom DVG / DHV / VDH als Dissidenz angesehen werden.
In der Ahnentafel meiner älteren Hündin, welche im Club für britische Hütehunde (VDH) gezogen worden ist, sind 24 der dort aufgeführten 30 Ahnen ebenfalls ISDS Hunde. Für meine jüngere Hündin, die in der ISDS gezogen worden ist, würde ich mir bei entsprechender sportlicher Leistung jedoch gerne die Möglichkeit offen halten, an internationalen FCI Veranstaltungen teilzunehmen.
Daher habe ich in den letzten Tagen versucht mich bei diversen Vereinen und Verbänden schlau zu machen, ob eine Teilnahme an internationalen FCI Veranstaltungen möglich wäre. Allerdings konnte mir weder der VDH noch der CfBrH eine verbindliche Aussage gegenüber tätigen. Darüber hinaus ist auch der Teil C Punkt 3 der Wettkampfordnung für Agility der Federation Cynologique Internationale aus meiner Sicht nicht wirklich einfach zu verstehen und schwammig.
Ich bitte daher um Beantwortung meiner zwei Fragen, bei denen jeweils zu berücksichtigen wäre, dass der Hundeführer in Deutschland lebt und Mitglied des DVG ist.
Wäre ein Hund, der mit Papieren des englischen Kennel Clubs (KCR) ausgestattet ist und in Deutschland geboren wurde auf einer internationalen FCI Veranstaltung (Weltmeisterschaft / Europameisterschaft) startberechtigt? (Zur Info: Es besteht eine Hintertürmöglichkeit für ISDS Hunde im englischen Kennel Club aufgenommen und registriert zu werden)
Ist ein Hund, der lediglich mit einer Registrierung in der Livre d`attente des Clubs für Britische Hütehunde versehen ist auf einer internationalen FCI Veranstaltung (Weltmeisterschaft / Europameisterschaft) startberechtigt?
Ich danke Euch für Eure Auskünfte!