Hallo Elchnase,
wer einen Zaun errichten muss ist in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Ländern geregelt (lehnt sich ans BGB an). Da ich davon ausgehe, dass die Nachbarrechtsgesetze alle recht ähnlich sind, ist es so, dass derjenige von dessen Grundstück eine Gefahr ausgehen könnte eine Einfriedung errichten muss. Das ist im Zweifelsfall JEDER Hundebesitzer, der seinen Hund im Garten laufen lässt.
Was die Gestaltung und Höhe der Einfriedung angeht, kann dies in einem Bebauungsplan oder einer anderen örtlichen Gestaltungssatzung festgesetzt sein. Gibt es solche Regelungen nicht, wird die Gestaltung und Höhe durch die jeweils geltende Landesbauordnung derfiniert.
In Eurem Fall heisst das, dass der Nachbar und Ihr für die Errichtung des Zaunes bezahlen müsst (baut einer den Zaun, der andere will nicht dabei mitwirken, kann dem Nachbar sogar der Arbeitseinsatz in Rechnung gestellt werden). Von linksseitiger und rechtsseitiger Zuständigkeit hab ich noch nie was gehört.
Derjenige, der den Zaun beschädigt muss auch die Instandsetzungsarbeiten in Angriff nehmen und bezahlen. Sollte der Nachbar sich weigern, sollte zunächst ein Schiedsmann augfgesucht werden, der versucht die Nachbarstreitigkeiten aussergerichtlich zu reglen. Bringt das alles nichts: Rechtsanwalt!
Zu unserer Situation, ohne Zaun kamen die beiden Nachbarpudel immer in unseren Garten und haben auf unseren Rasen Hinge***. Also haben wir im vorletzten Osterurlaub 150 m stabilen Zaun auf unsere Kosten gebaut (was man nicht alles macht um des lieben Friedens Willen :freude: ).