Ja das habe ich gelesen, ist aber alles Interpretierungssache oder nicht? Wie groß ist noch Katzenähnlich? Wie groß darf der Transportbehälter sein? Klar, wenn ich nen Labrador oder Schäferhund habe, dann geht das mit Transportbehältnis nicht mehr, aber ich denke, dass grade meine ein Grenzfall ist.
Wie gesagt und ob der Hund dann nun als Kind gilt oder nicht, das kann sich die Bahn auch wieder zurechtlegen, wie sie wollen.. Sprich: Keine Sitzplatzreservierung, Preis von nem Kind, welches bei meiner Bahnfahrt aber kostenlos mitfahren würde. Warum sollte das nicht auch für den Hund dann gelten? Ich bezahle einen Preis, der Hund wird als "Kind" gesehen, der Hund nimmt "Platz weg", also warum eigentlich keine Sitzplatzreservierung, selbst wenn er auf dem Boden liegt und nicht auf dem Sitz, warum sollte er dann nicht auf ner BahnCard mitfahren dürfen. Wie gesagt, meine Logik wäre so, aber ich denke, dass die Bahn das anders sieht, weil die wieder Geld scheffeln wollen. Ziemlich frech und kundenunfreundlich finde ich!
Edit: Habe grad mal geschaut, das würde mich im Sparpreis 50 ja immernoch 34 € kosten :shock: :shock: :shock: :shock: also, dann kann mich die Bahn mal und ich würde mitm Auto fahren!