Bitteschön, zum Klauen ;-) ... is vielleicht etwas streng formuliert...so wie das bei Dir klingt ist das ja mehr ne "Formsache" also es braucht ja dann vielleicht keine soooo genau Regelung....
Vereinbarung zur Haltung eines Heimtieres
Anlage zum Mietvertrag vom:
Vermieter:
Mieter:
Mietobjekt :
Dem Mieter wird gestattet, einen Hund, im Mietobjekt unter folgenden Voraussetzungen zu halten:
1. Der Mieter und Hundebesitzer hat dafür zu sorgen, daß das Haus und Grundstück frei von Hundekot ist. Entstandene Verunreinigungen hat der Mieter generell jeweils unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen.
2. Der Mieter hat zu gewährleisten, daß die Mieter des Hauses und angrenzende Nachbarn nicht durch den Hund belästigt werden und die Hausruhe durch sein Heimtier nicht gestört wird.
3. Der Mieter verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Heimtierhaltung, der Wohnhygiene besondere Beachtung zu schenken. Belästigungen der Mitmieter durch unzumutbaren Geruch, umherliegende Tier-haare usw. sind zu vermeiden. Falls das Heimtier die allgemeinen Räume wie Treppenhaus, Lift oder Keller usw. verunreinigt, beteiligt sich der Mieter direkt oder indirekt an der Reinigung.
4. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Haltung des Heimtiers auf die Mitmieter gebührend Rücksicht zu nehmen. Er ist dafür besorgt, dass seine Heimtierhaltung deren Sicherheit nicht gefährdet. Der Hunde-halter verpflichtet sich, seinen Hund innerhalb der Gesamtüberbauung und der dazugehörenden Grund-stücke stets zu beaufsichtigen. In den allgemeinen Räumen des Mietobjektes wie Treppenhaus, Lift oder Keller usw. hat er ihn ausnahmslos an der Leine zu führen.
5. Der Mieter schließt eine Hundehaftpflichtversicherung ab und hat dies binnen vier Wochen nach Anschaffung des Tieres durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice nachzuweisen.
6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Haltung des Hundes während der Mietzeit an der Miet-sache entstehen in voller Höhe.
7. Nach Beendigung des Mietvertrages, hat er diese Fläche wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten zur Instandsetzung trägt allein der Mieter.
Sollten oben genannte Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorhanden sein, oder berechtigte Beschwerden von Mietern des Hauses oder Grundstücksnachbarn vorliegen, kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch den Vermieter aufgehoben werden.
Wenn sich der Mieter bereit erklärt, die obigen Bedingungen und Auflagen dieses Anhanges einzuhalten, so ist der Vermieter gehalten, ihm die Erlaubnis zur Haltung des Tieres auch zu erteilen. Dieser Anhang zum Mietvertrag für Wohnräume wurde zweifach ausgefertigt. Er gilt als integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Jede Änderung oder Ergänzung der darin getroffenen Vereinbarungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Parteien bestätigen mit ihren Unterschriften, dass sie ein Exemplar erhalten haben und mit den darin getroffenen Bedingungen einverstanden sind. Die Vereinbarung über die Heimtierhaltung gilt erst, nachdem dieser Anhang von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden ist.
Die Vereinbarung wird ausschliesslich für die vorgängig erwähnte Heimtierart getroffen. Ein generelles Recht zur Haltung von Heimtieren im Mietobjekt entsteht dadurch nicht. Jede Änderung im Heimtier-bestand, welche länger als vier Monate dauert, bedarf einer neuen Vereinbarung.
Der Mieter hat stets bestrebt zu sein, den Heimtierbedürfnissen in räumlicher, pflegerischer und sozialer Hinsicht gerecht zu werden und die Helmtierhaltung in allen Belangen möglichst tiergerecht zu gestalten. Es ist seine Pflicht, mit seinem Heimtier respektvoll und bewahrend umzugehen. Er ist sich seiner Verantwortung für das Wohlbefinden des Heimtiers voll bewusst.
Ort und Datum:.................................
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Unterschrift Mieter Unterschrift Vermieter
Ausserdem müsstet ihr doch schon eine Erlaubnis für den ersten Hund haben????
Achja und nicht vergessen, dass es für den ZWEITEN Hund gilt ;-)