Beiträge von CarmenSimone

    Was haltet iohr von diesen Trofu Produkten oder hat jemand Erfahrungen damit.
    Mein hund ist ja sehr wählerisch und verträgt auch nicht alles


    Ich habe erst mal Royal canin (adult) Probiert ----> Schuppen, Stupfes Fell)


    Bozita (Rubor Ginuwine Lamm und Reis ) ----> Frisst er gar nicht schmeckt nicht


    Bozita (Plus) ----> Schuppen frisst nur ganz wenig


    Jetzt hab ich Josera Sensi Plus und sie an er frisst es sehr gern na schau mer mal wuied des mit den schuppen wird


    Was füttert ihr von den produkten und warum das?


    http://www.josera.de/josera_emotion/emotion_line.php

    Ich meine das kommt ganz auf die erziehung an, mein hund hört exakt auf das Wort


    klar lasse ich meinen dann auch frei rumlaufen, auf dem Feld gibt es keine leine es sei den es kommt ein hund oder man zieht ein Feldtier (abrufen hund bei dir)


    Also in meck Pomm sind hunde gern gesehen und wer nicht will das der Hund ohne leine läuft (an alle nicht hundebesitzer) wegschauen oder einfach nur vorbeilaufen!


    klar wenn jeamnd mich bittet den Hund ran zu nehemen oder ich gefajr sehe, nehme ich in an aber hunde haben auch Freiheit.


    Wie sieht des eignetlich aus mit der versicherung bei mir ist keine leinenpflicht in der Versicherung was heißt das?
    Darf ich meinen Hund immer frei laufen lassen?

    Lässt du deinen Hund immer frei laufen? ich lasse meinen auch freilaufen aber ich passe mich der umwelt an wenn ein Auto kommt oder ich einen anderen Hund sehe!


    An der Ostsee gibt es in Rosenhagen einen Strand in der nähe von Dassow und etwas weiter südlich von lübeck und da ist kein leinen pflicht ich mein jeder besitzer muss selbst wissen was er macht


    Bitte lies das
    nur weil mache denken NEIN leine brauch ich nicht,


    Schwerer Unfall durch freilaufenden Hund (LESEN!)



    Also ich finde es auch unverantwortlich von den besitzern wenn ein Hund angeleint kommt (in deinem Fall) und der andere ist frei und nimmt inhn nicht an die Leine
    so ist es uns Passiert mit schlimmen folgen


    Wir waren Gassi habe meinen Hund an die Leine gemacht weil ich einen anderen Hund in der ferne ca 30 m gesehen habe (sicher ist sicher), der andere Hund (Goldi Rüde) war frei so nun denk die Besi nicht daran den hund dran zu nehmen, er rennt auf meinen zu und knurrt ihn an ich fassungslos neben dran gestanden und wollte gerade umdrehen zu spät der Hund (Goldi) fasst meinen hund kämpft und zerbeist ihn schier die besi steht nur doof da und nun wollte ich meinen Hund wegziehen, keine chance ging nicht ich musste meinen hund los lassen und dem schicksal überlassen ich hatte so angst als es dann vorbei war hatte mein hund ein riesiges Loch im Kopf das bis zur schädeldecke ging musst sofort in die Klinik fahren und es musst verarztet werden.


    Der besi von dem hund (Goldi) sagt nur zu mir Rechnung wird geteilt ich 50 % und er auch die aussage von ihm danach das haben wir vor 2 Wochen auch gemacht (nochmal ein vorfall gewesen wegen nichtanleines) ich hab das nicht eingesehen hab ihm die rechung gegen und er musst das alles schön brav zahlen.



    § 9*
    Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


    entgegen § 1 Abs. 2 Hunde führt, obwohl er nicht in der Lage ist, diese jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden,


    entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen lässt,


    entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2 Hunde, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten mitgenommen werden, nicht an der Leine führt,


    entgegen § 1 Abs. 4 außerhalb des befriedeten Besitztums Hunde laufen lässt, obwohl diese kein Halsband mit Namen und Wohnanschrift des Halters oder eine gültige Steuermarke tragen,


    entgegen § 1 Abs. 5 Hunde so hält, dass sie gegen den Willen des Hundehalters das befriedete Besitztum verlassen können,


    entgegen § 2 Abs. 3 Satz 6 und 7 die Bescheinigung nicht mit sich führt oder den zur Personenkontrolle Befugten nicht aushändigt und


    entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 und § 7 Abs. 3 eine Kennzeichnung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise anbringt oder anbringen lässt,


    entgegen § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 einen in § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 Satz 1 aufgeführten Hund auf Kinderspielplätze, an Badestellen oder auf Flächen, die als Liegeplatz für Menschen ausgewiesen sind, mitnimmt,


    entgegen § 3 Abs. 2 das befriedete Besitztum nicht mit Warnschildern kenntlich macht, die die Aufschrift "Vorsicht, gefährlicher Hund!" oder "Vorsicht, bissiger Hund!" tragen,


    entgegen § 3 Abs. 3 Satz 1, 2 oder 5 gefährliche Hunde nicht an der Leine führt oder für das Anleinen ungeeignete Leinen oder Halsbänder verwendet,


    entgegen § 3 Abs. 3 Satz 4 oder 5 gefährlichen Hunden keinen das Beißen verhindernden Maulkorb anlegt,


    entgegen § 3 Abs. 3 Satz 6 gefährliche Hunde im befriedeten Besitztum Dritter trotz fehlender Zustimmung des Hausrechtsinhabers ohne Leine oder Maulkorb führt,


    entgegen § 3 Abs. 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,


    entgegen § 3 Abs. 5 Satz 1 und § 7 Abs. 3 einen in § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 Satz 1 aufgeführten Hund Personen überlässt, die nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie die Bestimmungen der Verordnung einhalten,


    entgegen § 3 Abs. 5 Satz 2 und 3 erforderliche Mitteilungen an die örtliche Ordnungsbehörde nicht oder nicht unverzüglich vornimmt,


    entgegen § 4 Abs. 1 gefährliche Hunde ohne behördliche Erlaubnis nichtgewerblich züchtet, hält oder führt,


    einer inhaltlichen Beschränkung oder vollziehbaren Auflage nach § 4 Abs. 3 zuwiderhandelt,


    entgegen § 4 Abs. 3 Satz 5 die dort bezeichneten Urkunden nicht mit sich führt oder den zur Personenkontrolle Befugten nicht aushändigt und


    entgegen § 4 Abs. 4 Satz 1 erforderliche Anträge nicht oder nicht unverzüglich stellt oder die Erbringung der erforderlichen Nachweise verzögert.


    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.