Zitat
Eine Allergie von Mietmietern kann auch kein Grund sein, den Hund zu verbieten, da die Mietmieter ja nicht mit dem Hund in Kontakt kommen. Das gemeinsam genutzte Treppenhaus ist ja nur Durchgangsweg und kein Aufenthaltsraum, weder für Hund noch für Allergiker.
Ja und Nein.........
Da der Hund von der Vermieterin bisher nur als Besuchshund geduldet wurde, kann sie die Wohnung als Bestandteil eines Tier, bzw. Hundefreien Hauses an einen (nachgewiesenen) Allergiker vermiten.
Anders gesagt, wer wirklich Allergiker ist, würde keine Wohnung nehmen, wenn im Haus Hundehaltung gestattet ist, bzw. praktiziert wird........jenachdem wie ausgeprägt die Allergie ist, kann das für so einen Menschen tückisch sein, so dass ein Allergiker von selbst da schon vorsichtig ist und sich eher nach einer anderen Wohnung umgucken würde.
Aber gut, der Vorschlag die zukünftigen Mieter zu einem klärendem Gespräch einzuladen ist schon gemacht worden und das wäre auch mein Vorschlag.
Möglich, dass der betroffende Allergiker das persönlich gar nicht so eng sieht und nichts gegen den Hund hat, sich mit Tierhaaren im Treppenhaus abfinden kann oder man findet eine Einigung, dass man dafür sorgt, dass nach dem der Hund da durch gegangen ist, bzw. einmal am Tag oder wie auch immer, gleich kehrt um evtl. Verunreinigungen oder Hundehaare zu entfernen.
Ich mein, jeder Allergiker achtet schon darauf, sich nicht auf Teufel komm raus den Auslösern auszusetzen...........aber die meisten können sich arrangieren und tuen das auch.
ich besuche auch regelmäßig meine Freundin, obwohl ich hochgradig auf Sittiche regiere, treffe nur eben gewisse Vorsichtsmaßnahmen.
Ich drücke dir die Daumen, dass wirklich nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird udn deine mutter mit dem Satz recht behält.
LG, Doris