Gassigänger oder Tiersitter, die die Tiere im Tierzuhause betreuen, sind gesetzlich erst einmal nicht von dieser Regelung betroffen.
Aber es kann sein, das andere Regelungen greifen. Zum Beispiel wenn es um die Sachkunde zum führen bestimmter Hunde (Listenhunde, 40/20 Regelung) oder um eine bestimmte Anzahl der zuführenden Hunde geht. Dort ist es zum Teil sogar von Gemeinde zu Gemeinde etwas unterschiedlicher. So kann es durch aus sein, das man in einigen Orten eine Genehmigung vom VetAmt, ja sogar von den Landschaftsbehörden zur Nutzungsänderung benötigt, die einem dann sogar noch vorschreiben können, wann und wo du mit einer Hundegruppe gewerblich spazieren gehen kannst und darfst.
Es ist also nicht verkehrt auch als Gassigänger und Co die Sachkunde abzulegen. Aber ob diese dann auch eine Genehmigung benötigen ist eine andere Frage, die man am besten direkt an die Gemeinde stellt und dann wird es lustig, weil die einen gern von a nach b schicken und wieder zurück.
Für die Trainer gibt es noch keine Ordnungsverfügung, da kann bisher weder was genehmigt, noch abgelehnt oder gar zu weiteren Aus- und Fortbildungen geschickt werden. Für die Trainer heißt es abwarten, Geduld haben und Tee trinken, bis die Ordnungsverfügung ergeht und man weiß, was man braucht oder auch nicht. Vielleicht auch etwas beten, das die Kosten dann nicht explodieren werden.