Hallo
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Das Eingraben generell ist nicht verboten, nur in Wasserschutzgebieten. Ansonsten ist es erlaubt Tiere bis zu einer bestimmten Größe (die ich jetzt nicht zur Hand habe) in einer Tiefe von mindestens 50cm zu vergraben.
Tierkörperbeseitigungsgesetz:
§ 5 Beseitigung von Tierkörpern
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.
Das verbuddeln von Hunden ist verboten.
Schreib doch mal Deine Quelle.
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Naturschutz und Tierschutz sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe!
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Natürlich hängen Tierschutz und Naturschutz zusammen.
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Die Frage ist allein, ob vereinzelt wildernde Hunde den Bestand gefährden
Die Dosis macht das Gift. Die Regel gilt besonders in der Natur.
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ob dies durch den Abschuss von Hunden in den Griff zu bekommen ist.
Ich glaube nicht, dass es darum geht. ich meine es geht um
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Aber ich könnte sogar damit Leben, wenn jeder Jäger nur nach Gesetzeslage schießt und nur nachdem er tatsächlich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat!
Denn so soll es auch sein.
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Ich hab nun auf einigen Internetseiten gelesen, dass dem Jäger wohl ein Schadensersatz zusteht. z.B. hier: http://www.jagdrecht.de/index.php?action=form&id=12
Die Urteile würde ich gerne mal anschauen. Wildtiere sind zunächst mal herrenlos. Wenn es ein Schadensersatzrecht gäbe, würde das ja auf Gegenseitigkeit bestehen, also z.B. wenn ein Wildtier einen Schaden an einem Fahrzeug anrichtet. Was dort in dem Link geschrieben steht ist, denke ich, nur tapfer behauptet.
Und das Ding mit dem Aussetzen von lebenden Tieren erst. Ich schmeiß mich weg. Das ist wirklich unsinn.
Viele Grüße