Beiträge von Beaglefreund

    Zitat

    Und das mein Hund auch sonst nicgt gut gehorcht hast du falsc verstanden..er hört super sonst...kann alle Grundkomandos+rolle,pass auf und all sowas...und er unterscheidet sogar zwischen ALL seinen Spielzeugen (mit Namen)...

    :ops: Ja, habe ich. :ops:


    Zitat

    Joa...eine Hundeschule werde ich somit wohl nicht brauchen...


    Also ein Profi ist bei einem solchen Problem und bei der Leinenaggression wirklich ein guter Tipp.


    Bei uns ist es so. Mein Kleiner hat von Welpenzeit an, eine Tendenz zum Quitschen gehabt. Durch das Ignorieren habe ich das allerdings schon im Ansatz unter Kontrolle bekommen.
    Nun ist die Umwelt bei uns aber so, dass andere Leute meinen Kleinen trotz Quitschen immer wieder streicheln oder ihm andere Erfolgserlebnisse verschaffen. Teilweise sogar erfahrene Hundeleute. Denen ist das einfach Wurst. :kopfwand:
    Durch konsquentes Arbeiten habe ich das Quitschen auf einem Niveau, dass es für mich nicht störend ist.


    Du wirst vielleicht erst durch das Tal müssen. Manchmal wird ja in der Hundeerzeihung erst alles extrem schlimmer, bevor es besser wird. Hundi versteht einfach nicht, dass er mit dem "Erfolgsrezept" nicht mehr zum Ziel kommt und fängt dann an extrem zu werden.
    Wenn es nun ähnlich ist wie bei Meinem, dass er das nicht mal richtig merkt, wenn er quitscht ist das gegensteuern bestimmt echt harte Arbeit.
    Hundi muß ja dann erstmal begreifen, dass er sich überhaupt "verhält" um dann zu begreifen warum er ignoriert wird.
    Menschen mit Ticks sind ja ebenso, dass sich nicht merken, wenn sie etwas tun. Leute die unbewußt am Telefon malen, nägel kauen, eben Angewohnheiten, die man mal eben so tut.
    Ein Mensch mit Hundeverstand, der das Umerziehen begleitet kann da bestimmt sehr wertvoll sein.


    Viele Grüße

    Hallo,
    also mein Kleiner hat auch die Anlage zum quitschen. Ich habe es frühzeitg genau so gemacht, wie Mischlinge es beschrieben hat.
    Wenn man das Ziel des quitschens erkennt, oder weiß, was Hundi gerade so aufregt, dass er unbedingt quitschen muß, dann hilft Ignorieren und abbrechen sehr gut. Man kann es so in Grenzen halten.


    Bei meinem ist es auch so, dass er einfach nicht anders kann. Er scheint nicht mal richtig zu merken, dass er quitscht. Nur danach, wenn er selbst das Geräusch hört. :???:


    Trotzdem ....


    Man braucht viel Konsequenz, weil besonders die Mitmenschen das Quitschen oft noch durch ihr Verhalten (Streicheln, Zuwendung usw.) fördern. Da kannste sagen was du willst. Das Geräusch ist ja so sssüüüßßßß. :kopfwand: :kopfwand:


    Nun habe ich aus dem Thread gelesen, dass Dein Hundi sonst auch nicht besonders gehorsam ist. Daher denke ich, Du solltest ne Hundeschule suchen, dem Hundi eine klare Bezugsperson geben an der sich Hundi orientieren kann. Dann am Gehorsam arbeiten und dann am quitschen ackern. Das wird ein hartes Stück Arbeit. :^^:


    Ansonsten denke ich so wie Mischlinge und Silke. Wobei Silke m.E. die Ursache auf den Punkt bringt.


    Viele Grüße

    Zitat

    Hier für Bayern. Für dein Land bitte selber suchen, die Infos wo hast du ja.


    Nee, war ein Mißverständnis. Ich dachte es geht speziell um Hunde. Also im BayNatschG steht auch nichts speziell über Hunde und wann die eine Leine benötigen. Das sind generelle Betretungsrechte geregelt. Angeleint oder nicht, steht da nicht drin. Einfache Betretungsrechte bringen aber hier im Tread wenig, oder?


    Es ging hier doch darum, ob ein Hund mit Schleppleine im Saarland angeleint ist. Also meiner Einschätzung nach ja, da es im Saarland scheinbar keine geregelte Leinenpflicht in Natur- und Landschaft gibt.
    Das gilt, solange es kein Schutzgebiet ist, dann gilt die Schutzgebietsverordnung. Da kann man alles reinschreiben, was dem Schutzzweck dient.


    So und nu is auch gut mit Gesetzestexten raussuchen.


    Die No-Hu's
    Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter. Leider scheint keiner aus dem Saarland dabei zu sein, der die Rechtslage genauer kennt. Auch ein bischen pisacken hat nix geholfen. ;) Ich habe mir das nur so auf die schnelle zusammen gelesen.
    Mach doch ein Experiment:
    Du kannst ja einfach weiter mit der Schleppleine üben, wenn Dich einer anspricht und sagt, das sei verboten fragst Du nach dem Rechtsgrund oder bittest Du einfach um eine Anzeige. In der Anzeige steht dann die Rechtsgrundlage drin. Wenn Du das machst kannst Du ja auch mal hier posten, was die da so reinschreiben.

    Zitat

    Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechenden Ländergesetze


    Wo steht der Paragraph über Leinenpflicht in Natur- und Landschaft? Wußte gar nicht, dass dort etwas über Hunde geregelt ist. Also beim Bundesgesetz jedenfalls nicht. :???:
    Zeig mal bitte wo :???:

    Hallo,
    ja, wenn ich mal nen schönen Link finden könnte. :???:
    Also im BWaldG unter §17 steht das Betreten des Waldes. Im LWaldG des Saarlandes gibt es auch die Regelung zum Betreten des Waldes, aber nicht mit Hunden. Is wohl nicht vorgesehen. :???: Gibt wohl nicht sooo viele Hunde im Saarland.
    Na ja. Im SJG also dem Jagdgesetz fürs Saarland steht "Einwirkungsbereich" (§20, $40 SJG). Da steht kein Leinenzwang. Es sei denn,man hat nen ausgebildetet Jagdhund. Der is wohl im Saarland ähnlich einzuordnen wie ne Handfeuerwaffe.


    Kennt noch jemand andere Rechtsgrundlagen?


    Ansonsten würde ich mal ganz tapfer behaupten, im Saarland gibt es, anders als z.B. in den norddeutschen Ländern keine Regelnung zur Leine. Sondern eben den "Einwirkungsbereich". Das würde aber auch bedeuten, dass, außerhalb geschlossener Ortschaften, nur in Schutzgebieten ein wirklicher Leinenzwang bestehen kann, bzw. dies durch einzele Verordnungen geregelt ist.
    Also ich finde, in Schleswig-Holstein und Niedersachsen weiß man wenigsten wo man dran ist. Die Regeln im Saarland sind wohl mehr was für....., eben Saarländer. :???:


    Viele Grüße

    Hallo,
    außerhalb geschlossener Ortschaften regelt den Leinenzwang das jeweilige Landesjagdgesetz und das Landeswaldgesetz. Wenn ihr in Schutzgebieten unterwegs seit, wir der Leinenzwang in der jeweiligen Verordnung geregelt.
    Guckst Du da :D


    Edit: In den Gesetzen ist, soweit ich weiß, keine Leinenlänge vorgegeben. Das würde sich dann aus der jeweilige Rechtsprechung bzw. Auffassung oder Ergänzungstexten erklären. :???: Wenn Du das weißt, bist Du allerdings Spezialist. ;) und Spezialisten dürfen keine Hund führen. Das steht im gemeinen Landrecht. =)

    Hallo,
    also ich fahre mit meinem Hundi auch Fahrrad. Also er muß nu laufen :roll: und ich fahr das Rad. Er kommt nämich nich an die Pedale. Meine Meinung dazu ist, dass der Hund das Tempo bestimmen soll. Bei uns sieht, dass so aus, dass die Leine in der Regel durchhängt. Dann ist es für meinen Hund einfach sicher, wenn er im Verkehr rechts neben dem Rad läuft. Es gibt je genug Autofahrer, die schon recht dicht am Rad vorbei fahren.
    Die Straßenverkehrsordnung regelt das Führen von Tieren im Straßenverkehr so:
    Guckst Du-> StVO


    Mein Hundi geht am Rad rechts. Ohne Rad links. Wenn ich das Rad führe guckt er mich irritiert an. :D Dann müssen wir erstmal klären wo wer geht.


    Viele Grüße

    Hallo, :winken:

    Zitat

    Außerdem finde ich es nicht gut und sowohl für mich als auch für den Hund belastend, wenn ich meinen Hund erstmal 'ne Stunde in der Botanik rumscheuchen muss,bevor ich ein bißl Gehorsam und Aufmerksamkeit verlangen darf. Denn dann befinde ich mich auf dem besten Weg in einen Teufelskreislauf...


    Das wär ja auch ein Ding ;) Das will ich mit meinem Hundi auch nicht erleben.


    Zitat

    Es ist wahrlich nicht einfach das richtige Maß an Auslastung zu finden.


    Oh, ja. Da ist jeder Hund anders gestrickt.


    Zitat

    Genauso schnell wie ich einen Hund mit Unterforderung in Stress versetzen kann geht das auch mit Überforderung.


    Bestimmt. Ich kenne solche Hunde nur nicht. :ops:


    Also ich möchte auch das unterstützen was Shoppy geschrieben und Borderjunky ergänzt hat. :D Finde auch, dass dies so der richtige Ansatz ist.


    Viele Grüße