Also ich habe erzählt bekommen, dass wenn du den Hundi neu hast, erst nach 3 oder 4 monaten anmelden muss, wenn nicht erst nach einem halben Jahr. Aber immer verschieden
Beiträge von Criolon
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huhu. Ich komme auch aus Flense.
Das ist aber ganz schön weit wech, wo ihr euch da trefft. ...müsste man mit dem Auto hin..
Ist das ein privates Treffen?
Sprecht ihr das vorher ab?LG :^^:
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holt ihr die ganzen därme und köpfe vom fleischer oder wie?
.. hm.. blöde frage eigentlich, wenn nicht von da, woher denn sonst? -
Da steht, das Listenhunde anders besteuert werden...
Was sind Listenhunde und Anlagehunde?
Und muss man den Hund umbedingt in der Gemeinde anmelden? Man könnte es doch woanders tun...
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Da steht, das Listenhunde anders besteuert werden...
Was sind Listenhunde und Anlagehunde?
Und muss man den Hund umbedingt in der Gemeinde anmelden? Man könnte es doch woanders tun...
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Tut mir Sorry!
Ich stimme dir in allem zu. War blos wieder zu faul mein BGB rauzuholen und hatte nur noch das aus dem Rechtslehreunterricht behalten.Moment mal!?!?
Du bist doch nicht etwa Frau W..., meine Rechtslehrelehrerin???
Das wäre peinlich... -
dazu sage ich nur:
§90a "....Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behaltelt..."
[/b]
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werde ich wohl nicht anders machen.
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Meine Antwort dazu: :motz: :motz: :motz:
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Ich habe hier grade etwas gefunden, wovon ich denke, dass es gut zu diesem thema passt: