Hallo!
Irgendwo habe ich gehört, dass dieser Sachkundenachweis in theoretischer und praktischer Form nur von Hundehaltern erbracht werden muss, die sich einen Hund ab dem 1.7.2011 angeschafft haben.
Gefunden habe ich dazu allerdings nichts.
Oder muss ich zwingend nachweisen, dass ich am 1.7.2011 meinen Hund bereits zwei Jahre habe?
Kaufvertrag müsste reichen? Grundsätzlich ist der Nachweis über die Hundesteuer ja sinnvoll und richtig, aber wenn der Hund beispielsweise über einen gewissen Zeitraum über eine andere Person steuerlich gemeldet war (EXmann)? Wie läuft der Nachweis dann?
Weiter habe ich gehört, dass Mitglieder, des DVG`s keinen Nachweis erbringen müssen - unabhängig von der Haltedauer des Hundes. Oder ist das nur der Fall, wenn mit dem Hund die Begleithundeprüfung abgelegt wurde?
Danke
Greetz
The_Object