Beiträge von weibsdeifi

    Hallo,


    das ist ja schön. Man das hört sich bescheuert an........ :ops:
    Also nochmal, es ist natürlich nicht schön, dass er erkältet ist aber es ist schön, dass es nichts ernsthaftes ist. :^^:


    Ich drück Euch ganz fest die Daumen, dass die Medikamente gut anschlagen und es Eurem Liebling bald wieder besser geht.


    Weißt du denn wie und wo er sich jetzt bei den Temperaturen die Erkältung zugezogen hat?
    Ich bin auch immer am überlegen. Erst schwimmen gehen, dann ins mittlerweile heiße Auto. Fenster während der Fahrt auf oder lieber zu? usw. :???:


    Vg Nadja

    Hallo,


    du schreibst zwar, dass du die Zwingerhaltung nicht diskutieren willst aber ich bin doch neugierig geworden.
    Du sagst, dass es aktive Polizeihunde gibt, die im Familienverband leben aber dir davon abgeraten wurde. Von wem denn und was ist bei deinem Hund anders als bei den anderen?


    Bist du schon einmal zu ihm, wenn er gejault hat? Was hast du vorgefunden und wie hat er auf dich reagiert?


    VG Nadja

    Hallo,


    also kein Herzspezialist aber ein "normaler" Tierarzt hat eine Sonografie (stimmt das jetzt so?) und alles gemacht. Die eine Herzklappe ist nicht so toll aber noch nicht schlimm. Auf einer Skala von 1-6 hat er ne 3 bekommen und muss noch keine Tabletten nehmen.


    Aber danke für die Info!!


    Viele Grüße
    Nadja

    Hallo,


    Mensch, dass würde mich auf interessieren. Eine Freundin von mir hat auch einen Peking-Mix und sie erzählt auch von unruhigen Nächten und dass er, wenn er auf dem Rücken liegt, keine Luft mehr bekommt und nach Luft schnappend aufspringt. Er ist auch schnell schlapp beim Gassi gehen.


    Die Tierärztin hat nichts gefunden. Vielleicht ist deiner schlauer?!


    Viele Grüße
    Nadja

    Hallo,


    ich muss leider auch berichten, dass mein Kleiner keine langhaarigen DS leiden kann.
    Eigentlich ist er bei jedem Hund ganz "normal", also mal erst Vorsichtig und mal gleich begeistert. Bei DS aber flippt er völlig aus. Er (Yorki) greift sie an und im schlimmsten Fall hängt er sich vorne ins Fell!!! Ich habe ihn erst mit 1 Jahr bekommen und weiß nicht, ob da vorher etwas passiert ist.
    Jetzt versuche ich Augenkontakt mit dem DS Besitzer herzustellen und herauszubekommen ob der "auf hab acht" oder ganz locker ist. Ich versuche gaaaanz ruhig zu bleiben und wenn Charly merkt, dass ihm der DS nichts tut, beruhigt er sich auch.
    Es ist aber jedes Mal ein Lotteriespiel ob der DS es sich gefallen lässt. C. würde ja in jedem Fall verlieren auch, weil er sich nicht unterwirft sondern auf dem Rücken liegend weiterkeift. Wenn ich aber ausweiche, flippt C. erst recht aus, weil er sich bestätigt fühlt.
    Also liebe DS Besitzer, bitte habt Verständniss und gebt uns Signale!


    Liebe Grüße
    Nadja

    Hallo,


    soweit ich weiß, darf "das Ruhebedürfniss der Nachbarn in der Mittagszeit, also in der Regel zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr, Nachts, und an Sonn- und Feiertagen nicht mehr als nur geringfügig durch Hundegebell gestört werden".
    Dieses "geringfügig" bedeutet 10 Minuten am Stück und insgesamt 30 Minuten am Tag.


    Jede Gemeinde kann in etwa diesem Rahmen eine eigene ortsrechtliche Vorschrift erlassen, da kannst du dich bei deiner ja mal erkundigen.


    Wie du das mit dem Zeiten einhalten anstellst, wird der Gemeinde egal sein aber du solltest Bescheid wissen ab wann dir deine Nachbarn wirklich was antun können bzw. rechtlich etwas gegen dich in der Hand haben.


    Hast du denn schon einmal versucht mit deinen Nachbarn zu sprechen?


    VG Nadja

    Hallo,


    mein Kleiner (Yorki) war schon 9 Mon. als er zu mir kam und er kannte leider keine anderen Hunde.
    Bin dann mit ihm in die Welpenspielstunde, da er ja so klein war und ich keine wirkliche Ahnung von Hundeerziehung hatte, so dass wir beide lernen konnten.
    Beim ersten mal hatte er Angst und hat sich unter meinem langen Sommerkleid versteckt. Aber ich bin wieder hin und es wurde immer besser, ganz von ihm aus.
    Im Nachhinein bin ich froh, da er so einen guten, angstfreien Kontakt zu anderen Hunden aller Größen aufgebaut hat.


    Wir hatten allerdings auch eine klasse Trainerin, die auf die Kleinen gut eingegangen ist. Ich würde mir das in aller Ruhe mal ansehen und dann entscheiden ob das was für euch beide ist.


    VG Nadja

    Hallo,


    mir ging es genauso. Ich dachte immer, ein Hund ist ein Hund, ist ein Hund usw.


    Nach der dritten Mandelenzündung meines kleinen Frechdachses hatte ich ein Einsehen. Jetzt hat er ein durchsichtiges, absolut wasserdichtes Mäntelchen und alles ist gut. Ihn stört es nicht beim Gassi gehen und mir ist es inzwischen nicht mehr so peinlich. :ops:


    Zieh es durch, im Regen und bei Kälte länger Gassigehen ist sonst ohne anschließende Erkältung nicht möglich.


    Liebe Grüße
    Nadja

    Hallo Adri,


    mhm, ich persönlich würde weiterfahren, wenn der Zollbeamte mich durchwinkt. Der sieht ja den Hund und kann ja selbst entscheiden. Und es steht ja auch nirgends, dass du dort ein Papier ausgestellt bekommst das du dann für die Ausreise brauchst also warum dann...


    Ihr wisst doch sicher an welchem Grenzübergang ihr in die Schweiz fahrt, ruft doch dort einfach mal an und fragt wie das Prozedere so geht.


    Eine Übernachtung geht sicher. Der Unterschied (vorherige Anmeldung usw.) ist nur bei längerem Aufenthalt, also über 3 Monate glaube ich, oder eben wie gesagt, geplanter Verkauf des Hundes in der Schweiz.


    Ich wohne in Krailling, also gleich nach München aber im Starnberger Landkreis. Was hast du eigentlich für ein Doggi?


    VG Nadja ;)

    Fahrt mit Hund durch Schweiz nach Frankreich:


    bis zu drei Hunde über 3 Monate alt und aus einem EU Land für einen kurzen Aufenthalt in den Ländern per Pkw


    1. Frankreich - EU Land -= EU Bestimmungen
    1.1 Hund muss deutlich gekennzeichnet sein; deutlich erkennbare Tätowierung (bis 07/2001) oder
    elektronische Kennzeichnung (Transponder, Chip).
    1.2 EU-Heimtierausweis muss von hierzu ermächtigtem Tierarzt ausgefüllt sein
    1.3 Tollwutimpfung im Einklang mit dem Empfehlungen des Impfstoffherstellers* (Achtung auf "Gültig
    bis²" im Ausweis achten).


    2. Schweiz für Durchreise - gelistetes Drittland (Tollwutstatus wie in der EU):
    2.1 EU Bestimmungen (siehe Frankreich Punkt 1.1 - 1.3)
    2.2 Grenztierärztliche Untersuchung ist nicht nötig, Hund aber beim Zoll melden
    (Deklaration -vorherige Anmeldung - nur bei längerem Aufenthalt oder Verkauf der Tiere in der Schweiz nötig).


    3. Rückreise nach Deutschland
    3.1 EU Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung gemäß Herstellerangaben)


    * Wenn kurz vor der Abreise nachgeimpft werden muss, bitte beachten, dass die Impfung erst nach 21 Tagen gültig ist.


    siehe auch
    http://www.bvet.admin.ch/
    unter "neu erschienen" zwei pdf.dateien


    sorry, ist etwas lang geworden aber das sind alle Infos, die ich bekommen habe. Wenn du noch fragen hast, melde dich.


    VG Nadja