Fahrt mit Hund durch Schweiz nach Frankreich:
bis zu drei Hunde über 3 Monate alt und aus einem EU Land für einen kurzen Aufenthalt in den Ländern per Pkw
1. Frankreich - EU Land -= EU Bestimmungen
1.1 Hund muss deutlich gekennzeichnet sein; deutlich erkennbare Tätowierung (bis 07/2001) oder
elektronische Kennzeichnung (Transponder, Chip).
1.2 EU-Heimtierausweis muss von hierzu ermächtigtem Tierarzt ausgefüllt sein
1.3 Tollwutimpfung im Einklang mit dem Empfehlungen des Impfstoffherstellers* (Achtung auf "Gültig
bis²" im Ausweis achten).
2. Schweiz für Durchreise - gelistetes Drittland (Tollwutstatus wie in der EU):
2.1 EU Bestimmungen (siehe Frankreich Punkt 1.1 - 1.3)
2.2 Grenztierärztliche Untersuchung ist nicht nötig, Hund aber beim Zoll melden
(Deklaration -vorherige Anmeldung - nur bei längerem Aufenthalt oder Verkauf der Tiere in der Schweiz nötig).
3. Rückreise nach Deutschland
3.1 EU Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung gemäß Herstellerangaben)
* Wenn kurz vor der Abreise nachgeimpft werden muss, bitte beachten, dass die Impfung erst nach 21 Tagen gültig ist.
siehe auch
http://www.bvet.admin.ch/
unter "neu erschienen" zwei pdf.dateien
sorry, ist etwas lang geworden aber das sind alle Infos, die ich bekommen habe. Wenn du noch fragen hast, melde dich.
VG Nadja