Hallo,
ich schau morgen mal in der Arbeit nach. Ich arbeite in einem Landratsamt und da ist ja das Veterinäramt mit dabei.
Hier die Info, die ich auswendig weiß:
Die Impfungsgültigkeit muss von deinem Tierarzt aber auch so in den EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Das durften Sie erst als die Hersteller die Packungsbeilage geändert hatten. Wann genau das war kann ich dir erst morgen sagen. Aber schau doch mal in den Ausweis, da muss drin stehen wie lange die Impfung gültig ist.
Deklarieren? Mhm, das ist sicher mit dem EU-Heimtierausweis mit Bild von deinem Hund, erledigt. Da wird ja bestätigt, dass der mitgeführte Hund der "Passinhaber" ist und da stehen alle Infos über den Hund drin.
Hier ist noch eine gute Adresse:
http://www.intervet.de/News/Ak…_Einreisebestimmungen.asp
Auch das Gesundheitszeugnis ist nicht mehr erforderlich, da der Amtstierarzt im Heimterausweis die Angaben des Tierarztes beglaubigen kann.
Du musst in jedem Fall an der Grenze auch sagen, dass du nur auf der Durchreise nach Frankreich bist.
Also, ich schau morgen genau nach und melde mich dann noch einmal.
VG Nadja