Katzen dürfen raus und auch auf fremde Grundstücke. Der Katzenhalter hat da keine "Aufsichtspflicht" so wie der HH! Einzige Ausnahmen: Die Katze fängt Vögel, dann muss sie zur Brutzeit im Haus gehalten werden. Auch gibt es eine Beschränkung was die Anzahl der freilaufenden Katzen eines Haushaltes angeht. Ansonsten hat der Katzenhalter freie Hand.
Mit der Schleppe meinte ich außerhalb des Gartens. Ist im Garten viel zu lang, außer euer Garten ist so riesig. Mit ner normalen Leine anbinden, dann passiert nichts.
Natürlich müsst ihr den Abruf üben! Der Hund soll ja nicht jagen! Keine Katze und nichts anderes. Klappt das, kann er auch ohne Leine in den Garten.
Der Gartenaufenthalt soll auch kein Gassigehen ersetzen.
Wir hätten das auch gerne, dass man den Hund im Garten losmacht, mit ihm spielen und toben kann, und der Hund ausgelastet ist.
Da das mangels Gehorsam aber noch nicht geht, bleiben sie an der Leine.
Wir hoffen, die beiden nächstes Jahr vielleicht schon losmachen zu können. Bis dahin heist es üben üben....
Übrigens ist eine unserer Katzen auch so an Hunde gewöhnt, dass sie Sitzen bleibt und praktisch alles mit sich machen lassen würde. Käme da mal der "falsche" Hund, wäre sie wohl hin....