Wichtig ist, was in der Gewerbeanmeldung geschrieben ist.
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind. Die Selbständigkeit wird im Bereich Jugendhilfe ausgeübt. Was ist Jugendhilfe? Schwererziehbare? Alkohol? Drogen? Unterstützt dich dein Hund bei der Jugendhilfe? Bzw. ist dein Hund eines der wichtigtes Hilfsmittel zur Unterstützung deiner Tätigkeit? Dann sind diese Kosten Betriebsausgaben.
Zu Beginn der Gründung hat man erfahrungsgemäss erhöhte Anschaffungen. Das heisst, die Einnahmen sind gering, die Ausgaben umso höher. Soll heissen, Vorsteuerbeträge werden gegenüber dem Finanzamt gelten gemacht = Überzahlung. Insbesondere bei Neugründung ist das Finanzamt interessiert, wie die Vorsteuerbeträge sich zusammen setzen und fordern gerne Rechnungen an. Daher nur Rechnungen geltend machen, wenn diese auch wirklich betrieblich veranlasst sind. Sollte eine Rechnung geltend gemacht worden sein, bei dem das Finanzamt der Meinung ist, dass diese nicht betrieblich veranlasst ist, so hat das Finanzamt dich schon einamal auf den "Kicker"...soll heissen: eine Duchführung einer Aussenprüfung ist vorbehalten.
Und bitte auch nicht die Einstellung: ich setz einfach mal alles steuerlich ab, das Finanzamt kann ja immer noch kürzen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dieser Schuss nach hinten losgehen kann. Und das Finanzamt schaut dann ganz gezielt auf die Finger!
P.S. nein, ich bin nicht beim Finanzamt und bin auch nicht Selbständig.