Hallöchen,
für alle, die eben nix zu tu haben:
Im ersten Fall geht es darum, dass die 17jährige A mit dem Taschengeld, das ihre Eltern ihr zur freien Verfügung gegeben haben, von einem Süßigkeitenautomaten eine Tüte Gummibärchen kaufen will. A wirft das Geld ein, aber es gibt keine Gummibärchen mehr. In dem Moment kommt der Automatenbetreiber V um abzukassieren und neu aufzufüllen. A erzählt ihm, dass sie Geld eingeworfen hat und es keine Gummibärchen mehr gibt. Da V auch keine Gummibärchen mehr nachgeliefert hat, will er A ihr Geld zurückgeben. A geht es aber ums Prinzip und sie will nicht das Geld, sondern die Gummibärchen.
Die Frage ist, ob das Verlangen von A berechtigt ist.
Bei dem nächsten Fall hat A ein Comicheft gekauft, dass sie doch nicht mehr will, da sie gemerkt hat, dass sie zu Hause das gleiche hat. Also entscheidet sie sich, es ihrer 15jährigen Freundin S zu verkaufen. Die hat aber kein Taschengeld mehr, sondern nur noch das Geld, dass ihre Mutter ihr gegeben hat, damit sie sich einen neuen Füller kauft. A sagt der S, dass sie sich den Füller nächst Woche kaufen kann mit ihrem Taschengeld und sich mit dem Geld, das ihre Mutter ihr gegeben hat, das Comicheft von A abkaufen soll. S tut das. Ihre Mutter M bemerkt, dass S sich statt einen Füller ein Comicheft gekauft hat und geht zu A. M verlangt von A das Geld zurück, da sie es nicht duldet, dass ihre Tochter sich Comics kauft.
A gibt ihr das Geld.
Am nächsten Tag fordert A von S ihr dasComicheft zurück, doch S weigert sich. Sie sagt, dass A warten soll bis sie ihr Taschengeld bekommt, dann werde sie den Comic bezahlen. Doch A gehts wieder nur ums Prinzip und sie verlangt ihr Heft zurück.
Zur Lösung der beiden Sachverhalte ist das BGB anzuwenden.
Tip: hier gehts u.a. um Schuldrecht/beschränkt Geschäftsfähig
Viel Spass
...smile