Beiträge von JackSummersby

    stimmt, der See ist nicht als offizieller Hundestrand ausgeschrieben.


    Selbst die Reiter gehen mit ihren Pferden ins Wasser....5 Pferde waren letztes Wochenende zum Schwimmen dort. Naja....unangenehm waren dann die Pferdeäpfel im Wasser. Die haben sie (die Pferdeäpfel) einfach schwimmen lassen.


    Habs mir dann nicht verkneifen können und hab eine Reiterin gefragt, was der Unterschied zwischen einem Hundehalter und einem Pferdehalter sei. Sie wusste es nicht. Als Antwort bekam sie von mir: die Scheisse meiner Hunde mach ich immer sofort weg.


    Trotzdem ist es supi toll dort.

    ...sorry, ich kenn mich so nicht aus mit dem Geschirr....das Bild ist ca. 6 Monate alt, als Bella das erste Mal zur Pflege bei mir war. Sie trägt nun aber ein Halsband.


    Bin mal gespannt, in 50 Minuten ist Mittagspause, dann gehts Gassi...mal schauen, vielleicht ist sie ja wirklich ein chaotischer Hund und hat meine Couch zerrissen..... ;)

    SirJack,


    die Familie hat oft betont, dass sie Geldprobleme haben. Und dass Bella zurückgegeben worden....naja....hat nicht sein sollen. Ich hoffe sehr, dass die Familie ihr Leben in den Griff bekommen und Bella ein neues glückliches zu hause.


    Windor: wie setze ich hier ein Bild rein? Wie funktioniert das?

    Hallo PollyNixe,


    klar - so etwas wie bei Bella darf und soll natürlich nicht vorkommen - schon garnicht bei diesen "niedrigen" Beweggründen (meine Meinung).


    Möglich, dass ich diese Familie auf die sogenannte Schwarze Liste setze. Soll nicht bedeuten, dass diese Familie niemals wieder einen Hund bekommen darf, sondern dass möglicherweise bei einer erneuten Übernahme konsequent Nachkontrollen gemacht wird.


    Muss da erstmal Rücksprache halten mit meiner Organisation, ob nur auf unserer SL, oder aber bundesweit bzw. andere Organisation, mit denen wir zusammenarbeiten.


    Viele Grüsse

    ja...Bella ist unbeschadet. Eigentlich dachte ich, sie wäre total verstört, weil sie wieder zurück auf meiner Pflegestelle ist.


    Und als die Familie ging, dachte ich, dass Bella vor dem Türchen steht, und denen nachtrauert oder auch pfinzt.


    Ich setzte mich auf dei Terasse und rief: Bella.....puttiputti (puttiputti wende ich immer bei meinen Pflegehunde an - wirkt, sie kommen dann sofort)....Bella kam sofort angerannt und schwuppdiwupp auf meinen Schoss und sie war happy. Von Trauer keine spur!


    Viele Grüsse

    Hallöchen,


    für alle, die eben nix zu tu haben:



    Im ersten Fall geht es darum, dass die 17jährige A mit dem Taschengeld, das ihre Eltern ihr zur freien Verfügung gegeben haben, von einem Süßigkeitenautomaten eine Tüte Gummibärchen kaufen will. A wirft das Geld ein, aber es gibt keine Gummibärchen mehr. In dem Moment kommt der Automatenbetreiber V um abzukassieren und neu aufzufüllen. A erzählt ihm, dass sie Geld eingeworfen hat und es keine Gummibärchen mehr gibt. Da V auch keine Gummibärchen mehr nachgeliefert hat, will er A ihr Geld zurückgeben. A geht es aber ums Prinzip und sie will nicht das Geld, sondern die Gummibärchen.
    Die Frage ist, ob das Verlangen von A berechtigt ist.


    Bei dem nächsten Fall hat A ein Comicheft gekauft, dass sie doch nicht mehr will, da sie gemerkt hat, dass sie zu Hause das gleiche hat. Also entscheidet sie sich, es ihrer 15jährigen Freundin S zu verkaufen. Die hat aber kein Taschengeld mehr, sondern nur noch das Geld, dass ihre Mutter ihr gegeben hat, damit sie sich einen neuen Füller kauft. A sagt der S, dass sie sich den Füller nächst Woche kaufen kann mit ihrem Taschengeld und sich mit dem Geld, das ihre Mutter ihr gegeben hat, das Comicheft von A abkaufen soll. S tut das. Ihre Mutter M bemerkt, dass S sich statt einen Füller ein Comicheft gekauft hat und geht zu A. M verlangt von A das Geld zurück, da sie es nicht duldet, dass ihre Tochter sich Comics kauft.
    A gibt ihr das Geld.
    Am nächsten Tag fordert A von S ihr dasComicheft zurück, doch S weigert sich. Sie sagt, dass A warten soll bis sie ihr Taschengeld bekommt, dann werde sie den Comic bezahlen. Doch A gehts wieder nur ums Prinzip und sie verlangt ihr Heft zurück.


    Zur Lösung der beiden Sachverhalte ist das BGB anzuwenden.


    Tip: hier gehts u.a. um Schuldrecht/beschränkt Geschäftsfähig



    Viel Spass



    ...smile