Beiträge von JackSummersby

    Hallöchen,


    die Familie fragte, ob sie die Schutzgebühr wieder zurückbekommen würden.



    nöööö......




    Kurz vor dem Verabschieden habe ich den Leuten eine Fangfrage gestellt, wohin sie denn in Urlaub gehen (ich dachte, dass Bella aus viel wichtigeren Gründen, wie z.B. Störfaktor, weg muss). Aber sie antwortete, sie hätte kein Geld. Insgeheim dachte, sie würden antworten, dass sie für ein paar Wochen irgendwo hinfliegen....

    nein, sicherlich steht dies nicht in einem Wirtschaftsbuch, sondern auf den ersten Seiten im BGB.



    Es hat schon einen Sinn, dass nicht jeder das BGB verstehen soll. Genauso wie das Steuerrecht usw.


    Viele Grüsse

    Hallöchen,


    Bella ist also gestern mir zurück gebracht worden. Menno - hat die sich gefreut. Als wenn sie nie weggewesen wäre.


    Ich hatte also nochmals nachgefragt, warum Bella nicht weiter gehalten werden kann. Ich bekam als Antwort:


    1) Bella ist unter die neue Couch gekrochen und hat sie von unten her angeknabbert. Neue Couch ist nun futsch.


    2) Bella hat die Kinderspielzeuge kaputt gemacht


    3) Bella hat ihre Leckerlis nicht gefressen, sondern im Garten eingegraben.


    Und die Leutchen haben kein Geld, alles wieder neu zu kaufen.


    Als ich dann fragte, was denn gewesen wäre, wenn nun Bella unerhofft operiert werden müsste, sagte der Mann: tja....dann müsste man schauen, wo dann das Geld herkommt.



    Wie auch immer....Bella ist wieder da, sie macht einen glücklichen Eindruck, wir haben dann auch mit meinen anderen Hunden zusammen im Garten noch gespielt, geschmust....es geht ihr supi. Und nun hoffe ich, dass Bella bald ein neues zu hause findet.


    Viele Grüsse

    Hallöchen,


    möglicherweise hab ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt, Delibutus.


    So heisst es in der Einführung:


    Das BGB kommt in antiquierter Sprache daher, die Sätze sind kompliziert und die meisten Begriffe abstrakt. Das BGB als solches ist in vielen Punkten alles andere als selbsterklärend.
    Nicht ohne Grund findet sich in der Einführung des BGB folgender Satz: "Das BGB erhebt auch gar nicht den Anspruch, anschaulich und volkstümlich zu sein: es spricht nicht zum Bürger, sondern zum Juristen; es ist von Juristen für Juristen gemacht."



    Viele Grüsse

    frag einfach mal nach.....Fragen kostet nix. Und erzähl eventuell auch deine Beweggründe. Denise Mehlhorn hat ein Herz für Tiere.


    Aktuell steht auch heute in der Rhein-Neckar-Zeitung, dass das Heidelberger-Tierheim ausgelastet ist. Nix wird mehr wird angenommen.....nur noch Notfälle!

    Squerry,


    perfekt!


    Wie schon bereits erwähnt: Kontakt halten auch nach der Übernahme! WICHTIG!


    Und heute, ganz aktuell, wurde mir ein Ex-Pflegehund zurückgebracht, weil neues Frauchen und Herrchen der Fellnase nicht gerecht werden konnten.



    Viele Grüsse

    lach....terrorhaus..., BGB und HGB auseinander zu halten ist schon schwierig! Ich bin ja der Beweis dafür.....smile


    Nur zur Info: im BGB seht auf den ersten Seiten, dass niemand das Recht hat, das BGB zu verstehen. Das soll heissen: das BGB kommt von Juristen für Juristen.


    Viele Grüsse

    Hallöchen,


    ich bin selber Pflegestelle, mache Flughafentransfer, Platzkontrolle und mache auch Verträge.


    Der Vetrag zur Übernahme eines Tieres ist kein Kaufvertrag im Sinne des § 533 HGB.


    Die wichtigsten Vetragsbestandteile sind:


    den Hund nach dem Tierschutzgesetz entsprechend zu halten: Pflege, Unterkunft, ausreichende und artgerechte Fütterung, ständige Bereitstellung von Wasser, ausreichenden Auslauf, ärztliche Behandlung bei Krankheiten.


    Unterlassung von Misshandlung und Quälerei, keine Tierversuche und "scharf" machen. Keine Kettenhaltung, Scheune, Keller


    Notwendige Tötung des Tieres nur durch einen Tierarzt.


    Verpflichtung zur Anmeldung beim Steueramt


    notwendige Schutzimpfungen durchführen


    Kastration erfolgt duch die Organisation


    Der Empfänger erwirbt am Hund kein Eigentum, geht nur in Bestiz über


    Die Weitergabe des Hundes bedarf der schriftlichen Zustimmung


    Abhandenkommen des Hundes/Tod ist die Tierhilfe zu benachrichtigen.


    Einverständnis des Vermieters


    nach Verlangen (zuvor telefonsiche Ankündigung und Absprache) ist der Hund zur Sichtung vorzuzeigen und Einblick in den Unterkunfsbereich gewähren.


    Und ganz wichtig für mich persönlich: Kontakt zur neuen Familie zu halten!



    Viele Grüsse