Hallöchen,
ich bin selber Pflegestelle, mache Flughafentransfer, Platzkontrolle und mache auch Verträge.
Der Vetrag zur Übernahme eines Tieres ist kein Kaufvertrag im Sinne des § 533 HGB.
Die wichtigsten Vetragsbestandteile sind:
den Hund nach dem Tierschutzgesetz entsprechend zu halten: Pflege, Unterkunft, ausreichende und artgerechte Fütterung, ständige Bereitstellung von Wasser, ausreichenden Auslauf, ärztliche Behandlung bei Krankheiten.
Unterlassung von Misshandlung und Quälerei, keine Tierversuche und "scharf" machen. Keine Kettenhaltung, Scheune, Keller
Notwendige Tötung des Tieres nur durch einen Tierarzt.
Verpflichtung zur Anmeldung beim Steueramt
notwendige Schutzimpfungen durchführen
Kastration erfolgt duch die Organisation
Der Empfänger erwirbt am Hund kein Eigentum, geht nur in Bestiz über
Die Weitergabe des Hundes bedarf der schriftlichen Zustimmung
Abhandenkommen des Hundes/Tod ist die Tierhilfe zu benachrichtigen.
Einverständnis des Vermieters
nach Verlangen (zuvor telefonsiche Ankündigung und Absprache) ist der Hund zur Sichtung vorzuzeigen und Einblick in den Unterkunfsbereich gewähren.
Und ganz wichtig für mich persönlich: Kontakt zur neuen Familie zu halten!
Viele Grüsse