Fakt ist:
Wenn dein Hund auf deinem Grundstück jemanden verletzt, wirst du als Halter des Hundes zur Verantwortung gezogen.
In wieviel Sprachen willst du das Schild denn beschriften?
Deutsch, türkisch, polnisch, libanesisch, kroatisch, russisch, ...?
... und dazu noch eines in Bildsprache, falls eventuelle Besucher des Lesens nicht mächtig sein sollten?
... und bitte beide bei Dunkelheit beleuchtet!
Wenn der armenische Berufs-Einbrecher das Schild nicht lesen kann, weiß er auch nicht, dass er in deinem Haus einem Hund begegnen könnte.
Da bedeutet im Klartext:
Wenn dein Hund einen Einbrecher bei der Ausübung seines Berufes verletzt, kann der Einbrecher dich wegen Körperverletzung verklagen. Eventuell kommen noch Kosten für Verdienstausfall auf dich zu. Falls aber der werte Herr Einbrecher psychischen Schaden davontragen sollte und somit eine psychologische Behandlung notwendig werden sollte - dann wird es richtig teuer für dich ![smile :)](https://www.dogforum.de/images/smilies/emojione/263a.png)
... wie es momentan aussieht, müsstest du eventuell auch mit einer Anklage wegen "Ausländerfeindlichkeit" rechnen.
Dass dir die "Haltung von Tieren" dann ab sofort für die Zukunft verboten wird, ist sowieso klar.
Gruss,
a.