Hallo,
zunächst einmal zum Beginn der sog. Deckung (das ist der Zeitpunkt ab dem Versicherungsschutz besteht
Wenn man eine Haftpflichtversicherung abschliesst, erhält man in der Regel die vorläufige Deckungszusage durch den Versicherer(Vertreter), dass gilt auch für im i-net abgeschlossene Verträge, man muss halt darauf achten.
Hat man diese vorläufige Deckungszusage nicht erhalten, oder noch keine Zeit gehabt überhaupt eine Hundehalterhaftpflicht abzuschliessen, hat aber
schon eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese bis zur nächsten Hauptfälligkeit (der jährlich Zahlungstermin) zu bestimmten Mindestdeckungssummen , im Rahmen der sog. Risikovorsoge den Risikozuwachs (ggf. bei der Gesellschft nachfrage, oder im Kleingedruckten nachlesen).
Ich hoffe, dass war verständlich , sonst bitte nachfragen.
Über das Kündigungsverhalten nach Schadenregulierung durch den Versicherer kann ich folgende Erfahrungen weitergeben.
Je niedriger der Beitrag ist und je weniger Verträge ich bei einem Unternehmen habe, um so schneller kommt es zur Kündigung.
Es wir immer pro Kunde und Vertrag eine sog. Schadensquote ermittelt und nach betriebswirtschaftlichen Interessen entschieden.
In meinen Augen macht es deshalb durchaus Sinn, einen Tarif mit Selbstbeteiligung oder Bagatellschadenregelung (gefällt mir persönlich besser als SB) zu wählen.
Erhält man erstmal die Kündigung, wird es schwierig einen neuen Versicherer zu finden. Auch sollte man keinesfalls die Kündigung durch den Vorversicherer dort verschweigen, weil man sonst zwar bei dem neuen Versicherer Beiträge zahlt, aber evtl gar keinen Versicherungsschutz hat, wegen unwahrer Angaben im Antrag und das Ganze erst im erneuten Schadensfall auffliegt.
Grüße
Simone