Beiträge von Polarstern

    mein Pauli wollte auch nicht im Auto mitfahren, als er zu uns kam.
    er hat sich absolut geweigert einzusteigen und so stark gezittert, dass er einem leid tun konnte.


    Autofahren ist aber ein absolutes "muss" für uns.


    Irgendwie hat Pauli dann wohl gespürt, dass er keinen Diskussionsspielraum hat. Ob er wollte oder nicht, ich habe ihn ins Auto gehievt, beruhigend mit ihm geredet, nach Ende der Fahrt gab es Leckerlis(einmal sogar eine ganze Bockwurst) und reichlich Lob für den tapferen Hund.


    Pauli lebt jetzt drei Wochen bei uns, Auto fahren funktioniert reibungslos, manchmal zittert er noch ein wenig, aber er steigt freiwillig ein und bleibt auch einige Minuten im Wagen alleine.


    Gruß
    Simone

    Hallo,


    zunächst einmal zum Beginn der sog. Deckung (das ist der Zeitpunkt ab dem Versicherungsschutz besteht :( :


    Wenn man eine Haftpflichtversicherung abschliesst, erhält man in der Regel die vorläufige Deckungszusage durch den Versicherer(Vertreter), dass gilt auch für im i-net abgeschlossene Verträge, man muss halt darauf achten.


    Hat man diese vorläufige Deckungszusage nicht erhalten, oder noch keine Zeit gehabt überhaupt eine Hundehalterhaftpflicht abzuschliessen, hat aber
    schon eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese bis zur nächsten Hauptfälligkeit (der jährlich Zahlungstermin) zu bestimmten Mindestdeckungssummen , im Rahmen der sog. Risikovorsoge den Risikozuwachs (ggf. bei der Gesellschft nachfrage, oder im Kleingedruckten nachlesen).


    Ich hoffe, dass war verständlich , sonst bitte nachfragen.


    Über das Kündigungsverhalten nach Schadenregulierung durch den Versicherer kann ich folgende Erfahrungen weitergeben.


    Je niedriger der Beitrag ist und je weniger Verträge ich bei einem Unternehmen habe, um so schneller kommt es zur Kündigung.
    Es wir immer pro Kunde und Vertrag eine sog. Schadensquote ermittelt und nach betriebswirtschaftlichen Interessen entschieden.


    In meinen Augen macht es deshalb durchaus Sinn, einen Tarif mit Selbstbeteiligung oder Bagatellschadenregelung (gefällt mir persönlich besser als SB) zu wählen.


    Erhält man erstmal die Kündigung, wird es schwierig einen neuen Versicherer zu finden. Auch sollte man keinesfalls die Kündigung durch den Vorversicherer dort verschweigen, weil man sonst zwar bei dem neuen Versicherer Beiträge zahlt, aber evtl gar keinen Versicherungsschutz hat, wegen unwahrer Angaben im Antrag und das Ganze erst im erneuten Schadensfall auffliegt.


    Grüße
    Simone