Beiträge von Eini-Steini

    Hallo MoLecuLe.


    jetzt muss ich aber auch mal meinen Senf dazugeben, weil mir sonst der Hals ganz schön anschwillt.
    Weißt du was dein Hund lernt wenn du im Wald stehen bleibst und wartest.
    - TOLL, der geht ja gar nicht weiter. Und passieren tut auch nichts. Wenn der da wartet kann ich ja auch erst in 10 Min. oder auch 2 Stunden hören.
    Mal sehen wann ich Lust habe zu hören. -
    Ich glaube nicht das das der Zustand ist den du haben möchtest.
    Es ist Aufgabe des Hundes auf dich zu achten. Sprich wo geht Herrchen lang usw. Und das muss er lernen. Eine Möglichkeit ist, wenn du ihn rufst und er nicht hört ist der nächste dicke Baum, Busch oder sonstwas deiner. Hauptsache der Hund sieht dich nicht. Dann beobachten und noch einmal rufen, pfeifen oder das entsprechende Kommando geben und den Hund beobachten. Wenn er dann schaut und dich nicht sieht, dann wird ihm ganz schnell ein Licht aufgehen. Versuche es doch mal.
    Zu den vielen Tipps und Meinungen denke ich geht es hier vielen so. Ich überlege mir was mir diese Tipps bringen können und entscheide dann was ich tun möchte und was nicht.


    Gruß Conny

    BGH: Tierhaltung in Mietwohnung


    (15.11.2007) Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden.


    Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.


    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel - in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen - Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist auch dann unwirksam, wenn danach, was offen bleiben kann, die Zustimmung zur Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.


    Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.


    Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06

    Soweit, sogut!!! Aber vergesst bitte nicht, dass jedes geschlachtete Vieh begutachtet werden muss. Dazu müssen meines Wissens auch die Innereien da sein. Erst wenn der Fleischbeschauer das Fleisch freigegeben hat, kann es weiter verarbeitet werden. Dazu muss das Fleisch ja sowieso in der Kühlung liegen. Also ich würde da nicht anrufen, sondern einfach mal hinfahren und mir ein eigenes Bild machen.



    Gruß Conny

    Hallo Subleyras,


    diese Antwort gefällt mir auch sehr gut. Vielleicht hat er das ja wirklich gelernt. Aber alles in allem ist er schon sehr unterwürfig und legt sich beim leisesten Anzeichen sofort hin und rührt sich erst wieder wenn sich die Stimmung des anderen Hundes gebessert hat. Aber er ist ja auch noch ein Welpe. Und ehrlich gesagt ist mir das so lieber als anders. Ich hatte gestern gerade eine Situation, wo mir das Herz glatt unter die Schuhsohle gerutscht ist. Und die andere HH war vollkommen machtlos gegenüber Ihrem Hund. Ich glaube wenn mein Hund nicht so toll reagiert hätte, hätte es für ihn böse ausgehen können.
    Also vielen Dank


    LG Conny

    Hallo Markus,


    danke für die hilfreichen Worte.
    Mein Hund hat seitdem er bei mir ist (3 Monate) ständig Kontakt zu allen möglichen Hunden. Du hast schon recht, er ist sehr friedfertig und auch unterwürfig. Bei den Hunden die sehr dominant sind, gehen die Halter auch fast immer von sich aus dazwischen. Und gerade diese Hunde sind es die ihn reizen. Immer wieder geht er hin und bei einigen hat er es auch schon geschafft das sie vernünftig miteinander spielen können.
    Wahrscheinlich sehe ich wirklich nur Gespenster.


    Gruß Conny

    Einen wunderschönen guten Morgen,
    bis jetzt konnte ich, dank diesem Forum, sämtliche Hundeproblemchen lösen, aber jetzt fällt mir nicht wirklich was ein und gefunden habe ich auch nicht das richtige. Also fange ich mal an:
    Mein Labbi ist etwas über 5 Monate und ich kann mich wirklich nicht beklagen, es läuft fast alles so wie es laufen soll (Labbi eben). Er hat eine kleine 10 Monate alte Freundin (Terriermix). Wir Frauchen gehen 2 - 3 mal die Woche zusammen spazieren und die beiden spielen. Leider hat der Terriermix die Angewohnheit wenn er beim rennen hinten ist, sich den Schwanz von meinem Labbi zu schnappen und dran hängen zu bleiben. Mein Labbi hat dann angefangen ist solchen Situationen den Schwanz einzuklemmen. Leider ist es mittlerweile so, dass er den Schwanz auch bei anderen Hunden sofort einzieht wenn das erste schnuppern vorbei ist und die Rennerei losgeht. Ich habe bedenken, das er damit den anderen Hunden suggeriert "Ich habe schieß". Sehe ich das komplett falsch oder was denkt ihr?


    Grüße Conny