ZitatWie hat da Papa immer gesagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
.... wer Geld hat bekommt vor Deutschen Gerichten fast immer Recht !
(wer sich nen guten Anwalt leisten kann....)
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Neues Benutzerkonto erstellenZitatWie hat da Papa immer gesagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
.... wer Geld hat bekommt vor Deutschen Gerichten fast immer Recht !
(wer sich nen guten Anwalt leisten kann....)
Außerdem:
und in den der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.
Umfriedet und abgrenzenden.... Das sind für mich keine Wald-und Wiesenflächen, keine Badeseen die nicht umzäunt sind oder durch Schilder gekennzeichnet sind ! Also alle Flächen die nicht irgendwie gekennzeichnet sind !
DasGesetz ist von 1994, meins von 2001 !
Komisch...Dann hat aber für mich das von 2001 zu zu treffen ???!!!
http://www2.bremen.de/info/presse/kampfhunde.htm
§ 5
Zitateigentlich herrscht in bremen allgemeiner leinenzwang und das steht auch im hundegesetz
Wo denn ? Was ich da rein gesetzt habe ist das Bremer Hundegesetz und da steht nix von allgemeinen Leinenzwang !!??
Hier sind nochmal alle Gesetze auf einen Blick
Falsch, der Baggersee in Walle ist nur auf einer Seite für Hunde verboten und zwar die Seite wo der DLRG ist ! Achte mal auf die Schilder ! Und wenn Du den Badestrand umgehst (durch das Wäldchen) kann Dir keiner was !
Audrey :
Auszug aus dem Bremer Hundegesetz
§ 5
Führen von Hunden in der Öffentlichkeit
(1) Wer Hunde hält, hat sicherzustellen, daß sie nur von geeigneten Personen geführt werden. Ungeeignet sind insbesondere Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, den Hund sicher zu führen oder noch nicht über die dazu notwendige Erfahrung verfügen.
(2) Läufige Hündinnen sowie Hunde, die in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren und bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen mitgeführt werden, sind an der Leine zu führen.
(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband tragen, an dem der Name und die Anschrift des Halters angebracht sind.
(4) Hunde, die ohne Aufsicht entgegen den vorstehenden Bestimmungen angetroffen werden, können im Auftrag der Ortspolizeibehörde eingefangen und kostenpflichtig in Verwahrung genommen werden. Die §§ 25 und 26 des Bremischen Polizeigesetzes gelten entsprechend.
Da steht nix von Leinenzwang und halb Bremen handhabt es so !
Gestern gab`s Rinderleber mit Kartopü und Apfel-Zwiebel,
heute Erbseneintopf alternativ Penne mit Gorgonzola und Mangold,
Morgen Tomatenstrudel mit Salat,
Freitag Brathering mit Bratkartoffeln,
Samstag Gemüseeintopf,
Sonntag Kalbsgeschnetzeltes,
Montag Milchreis.....
Da würde ich bei der Baustellensituation zzt. ca. 1 Stunde hin fahren, ohne Klimaanlage !!!! Dat geht nun garnicht.....
GrambkerSee ??? Aber doch nur kurz,wegen dieser komischen Krätzwürmer. Das sollte sich doch gleich wieder erledigt haben !?
Ich war heute morgen um 7 Uhr mit meinen beiden da... Herrlich, außer 2 Hundebesitzer kein Mensch !!!!!
Wo denn an der Weser ? Dazu mußman erstmaldort in dernähe wohnen!Ich wohne in Bremen - Nord und habe die Lesum und die Wümme vor der Tür. Zur Weser müßte ich ne Ecke fahren....
[/quote]shera
Am Waller See sind auf 3/4 der Fläche Hunde verboten, mit vielen Schildern... Wir hatten dort schon das Vergnügen (im Winter!!!) das die Polizei uns angehalten hat und sogar gedroht hat die Hunde ins Tierheim zu bringen wenn wir uns nicht ausweisen usw. bla bla bla... Jedenfalls geraten dort auch immer wieder Reiter und Hundebesitzer aneinander (außerhalb der Badesaison), weil die Reiter meinen den See dort gepachtet zu haben... da gehen wir schon lange nicht mehr hin !