Ich muss sagen, ich hätte auch anders reagiert.
Den Hund hätte ich behalten und dem Tierheim ein Attest vom TA vorgelegt mit Bitte um Stellungnahme und ggf. Kostenübernahme.
Der arme Hund kann zum einen nix dafür, dass er im TH sitzt und zum anderen ist er unschuldig an seiner Erkrankung.
By the way: Als TH würde ich den Hund deiner Bekannten nunmehr auch nicht mehr zurückgeben - viel Verantwortungsbewusstsein hat sie mit dieser Aktion nämlich nicht bewiesen...
Ob sie wieder an ihr Geld kommt? Mmmh, da liegt deine Freundin wohl in der Beweispflicht, dass das TH sie absichtlich nicht über den schlechten Gesundheitszustand informiert bzw. getäuscht hat.
Ohne Attest vom Arzt - also ohne Zugriff auf den Hund ist das allerdings wohl nur schwer möglich.
Ein wirkliches Rückgaberecht gibt es leider / zum Glück nur im Versandhandel und bei Haustürgeschäften u. ä.
Wenn ich aber in einen Laden gehe (um den Vergleich mit der Sache nochmal aufzugreifen) und mir eine Hose kaufe und zu Hause feststelle, dass der Reißverschluss kaputt ist, dann bedeutet das noch lange nicht, dass der Verkäufer die Ware zurücknehmen muss.
Der Käufer ist hier in der Beweispflicht, das die Sache zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits "beschädigt" (wie gruselig in diesem Zusammenhang) war und nicht erst später durch den Käufer beschädigt wurde.
Nur, wie will man das beweisen?