Versteh ich nicht, das man noch Mitschuld haben soll.
Kürzlich ähnlicher Fall, jedoch nur mit meinem 1 Hund. Kleiner kläffender Hund prescht plötzlich aus seinem Grundstück unterm Gartentor hervor und greift meinen großen Hund, der angeleint war, von hinten an (als er bereits am Grundstück vorbei war).
Kurze Keilerei, der andere hatte dann 7 Bisswunden und musste in die Klinik. Unser Hund hat sich auch nur gewehrt, sind halt Tiere und keiner lässt sich grundlos angreifen. Aber ich hab dann auch keinen Maulkorb dabei, den ich schnell meinem Hund mal drüberziehe.
Ein Glück, es gab wenigstens keinen Streit mit der HH, sie hat sich noch dafür entschuldigt, war der Hund ihrer verstorbenen Mutter, der sowas "noch nie" gemacht hätte. Ich hab nichts bezahlt, hätte den Fall sonst meiner Haftpflicht gegeben und die hätten es abgewehrt.
Hier sehe ich das auch so wie die meisten Foris, der HH mit den 3 Hunden hat keine Schuld und sollte sich gegen das Urteil wehren.
Aus einem anderen Fall weiß ich, dass der nicht angeleinte Hund von der Versicherung 100 % Schuld bekommt, wenn der andere an der Leine war. Gibts feste Regeln bei den Versicherungen. Wenn der andere HH das nicht einsieht, hilft dann sowieso nur ein Anwalt. Aber den hat die HH jetzt ja genommen.
Mal eine Frage hierzu: habt Ihr eine Tierhalter-Rechtsschutzversicherung, wenn ja wo? Überlege auch gerade eine abzuschließen und finde nur das Kombi-Paket bei der Uelzener. Hab aber schon eine Haftpflicht/Krankenversicherung, brauch also nur Rechtsschutz einzeln.
LG
Petra