Beiträge von coventgarden

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    Hast Recht und damit ich nie wieder so einen schwerwiegenden Fehler begehe hat sich das Thema Hund bzw. Haustier für mich auch erledigt.


    Also da habe ich immer noch nicht den Zusammenhang verstanden. Das ist doch - entschuldige den Ausdruck - absoluter Quatsch. Du hast Dich echt total in was reingesteigert. Das grenzt ja schon an Verfolgungswahn.

    Im Prinzip spielt das alles auch keine Rolle. Es ist wie Cerridwen sagt. Es geht hier in erster Linie darum, dass jemand für sich selbst eine Absolution sucht und deshalb die komplette Schuld auf jemanden anderen laden möchte.

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    Es geht nicht um eine evtl. Fehldiagnose, sondern darum das dieser TA mich arglistig getäuscht hat im treffen meiner Entscheidung.


    Doch...es geht um eine Fehldiagnose.


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    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.


    Vorsatz war bei dem TA nicht vorhanden. Höchstens Fahrlässigkeit. Du musst davon abkommen, dass Dich hier jemand vorsätzlich zu einer falschen Entscheidung überedet hat. Sorry...aber das war einfachnicht so.


    Aber laß mich Dir wenigstens einen Vorschlag machen.

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    Ich werde mir von niemandem einreden lassen das ich diese Lüge einfach so hinnehmen soll, denn es ist Unrecht gewesen und wenn es mir passiert ist, mit wievielen anderen Menschen soll denn noch selbiges passieren?


    Beende die Diskussion hier, nimm Dir einen Rechtsanwalt und verklage ihn. Nur das wird Dich zu Deinem erhofften Ziel bringen. Du wirst dabei scheitern, aber wenn Du nicht anders weiter leben kannst, dann tue es.

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    Wie bitte soll ich je wieder einen Hund halten können, wenn ich durch diese Lüge keinem TA mehr vertrauen kann?


    Tut mir leid, aber Du verrennst Dich hier in was. Selbst wenn der TA nicht 100%ig gearbeitet hätte, kannst Du doch nicht auf andere TA verallgemeinern.


    Ich klinke mich hier jetzt mal aus. Du steigerst Dich da in eine Sache rein die Dir rein gar nichts bringen wirst.

    Ich befürchte, dass Du den falschen Weg einschlägst. Deine offenen Frage und vor allem das "Warum" wird Dir niemand beantworten können. Der TA wird Dir sagen, dass seine Diagnose sicher war. Ob mit oder ohne Röntgenaufnahme. Du wirst Dich in einen fixen Gedanken verrennen, dass ein Hund umsonst gestorben ist. Und damit wirst Du sicher nicht glücklicher leben können. Versuche zu akzeptieren, dass Deine Hunde gestorben sind. So tragisch es ist. Nichts und niemand wird sie Dir zurück bringen.

    Die Frage ist für mich nicht so sehr "Was macht man?" sondern "Was willst Du?". Deinen Hund bekommst Du ja nicht zurück. Also kann es nur um den Ersatz des materiellen Schadens gehen, also der Kosten, die durch die angebliche Röntgenaufnahme enstanden sind und weil Du den Hund hast einschläfern lassen. Dafür müsstest Du nachweisen, dass der Hund gar keine Erkrankung hatte, die ein Einschläfern notwendig machte.
    Ich würde mir an Deiner Stelle überlegen, ob Du diesen Kampf wirklich ausfechten willst. Irgendwas muss Dein Hund ja gehabt haben. Ganz gesund hat er sicher nicht mehr gewirkt. Und unterstellen wir mal, dass er tatsächlich Krebs hatte, der TA aber eben keine genauere Untersuchung vorgenommen hat. Dann hat er Deinem Hund und Dir wahrscheinlich einige Monate "gestohlen". Ob die besonders schön für Deinen Hund und Dich gewesen wäre, sei mal dahin gestellt.
    Wie dem auch sei. Wovon Du Dich verabschieden musst, ist die Vorstellung, dass Du dem TA etwas "heimzahlen" kannst. Im besten Fall bekommst Du ein paar Euro Schadensersatz von ihm, die vorher mit einem immensen Prozessrisiko verbunden sind.
    Tut mir leid, dass ich das so hart sage. Aber manchmal muss man sich mit Dingen einfach abfinden und nach vorne schauen.

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    Kann man sich darüber auch über rechtlichlichen Grundlagen zur Diagnosesicherung informieren? Also ab wann eine Diagnose unzulässig ist/wird? Weiß das zufällig jemand?


    Ich verstehe nicht ganz, was Du damit meinst. Kannst Du das ein bißchen genauer formulieren? Geht es Dir um Behandlungsstandards, denen ein Arzt folgen sollte und falls er dies nicht tut, man ihn verklagen kann? Oder wie meinst Du das?

    Natürlich gehen Tierversuche in aller Regel zu Lasten des Tieres. Aber zum einen sind sie in vielen Bereichen zum Schutz des Verbrauchers gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen gibt es klare Regeln, die bei den Versuchen einzuhalten sind. Und die werden auch bei allen seriösen Organisationen in Deutschland eingehalten. Natürlich gibt es in Teilen Europas und im Rest der Welt noch etliche Baustellen, wo wirklich noch viel Arbeit und Druck nötig ist, um dafür zu sorgen, dass Tiere nicht mehr als unbedingt nötig leiden. Aber seien wir doch auch mal ehrlich: Was ist denn die Alternative? Wie groß wäre denn der Aufschrei in der Öffentlichkeit, wenn Testpersonen in einer ersten klinischen Prüfphase von Medikamenten sterben, weil vorher keine Tierversuche gemacht wurden?

    Eine eindeutige Diagnose bei Krebs ist durch tasten nie zu bekommen. Beim Knochenkrebs kannst Du höchstens eine Schwellung ertasten, die als eine von vielen anderen möglichen Ursachen eber der Krebs sein kann. Es muss also immer eine Röntgenaufnahme und Gewebeentnahme her, um einen Tumor eindeutig diagnostizieren und klassifizieren zu können.

    Es heißt genau das, was auf den Schildern gesagt wird. Außerhalb der Wege ist eben nicht auf dem Weg. Der Weg hat eine Randbegrenzung und darüber hinaus ist eben außerhalb. Finde iche igentlich recht eindeutig. Zwei meter neben dem Weg ist sicher auch noch ok aber streng genommen eben Kulanz.