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Es geht nicht um eine evtl. Fehldiagnose, sondern darum das dieser TA mich arglistig getäuscht hat im treffen meiner Entscheidung.
Doch...es geht um eine Fehldiagnose.
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Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
Vorsatz war bei dem TA nicht vorhanden. Höchstens Fahrlässigkeit. Du musst davon abkommen, dass Dich hier jemand vorsätzlich zu einer falschen Entscheidung überedet hat. Sorry...aber das war einfachnicht so.
Aber laß mich Dir wenigstens einen Vorschlag machen.
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Ich werde mir von niemandem einreden lassen das ich diese Lüge einfach so hinnehmen soll, denn es ist Unrecht gewesen und wenn es mir passiert ist, mit wievielen anderen Menschen soll denn noch selbiges passieren?
Beende die Diskussion hier, nimm Dir einen Rechtsanwalt und verklage ihn. Nur das wird Dich zu Deinem erhofften Ziel bringen. Du wirst dabei scheitern, aber wenn Du nicht anders weiter leben kannst, dann tue es.