Hallo,
wir sind letztes Jahr nach Sachsen-Anhalt mit großem Hund (Labrador) gezogen. Als ich ihn für die Hundesteuer angemeldet habe, musste ich den Hund, Chipnummerzettelchen und die Unterlagen von seiner Haftpflichtversicherung mitbringen. Der Hund wird mit seiner Chipnummer aufm Amt registriert und falls er mal verschütt geht und im Tierheim landet können sie dadurch nachvollziehen zu wem der Hund gehört.
Prüfungen muss man keine ablegen. Ansonsten gibt es, zumindest hier wo ich wohne, keine Einschränkungen. Außer zur Brut- und Setzzeit.
Grüßle Nadine