Feste Auflagen sind die Erlaubnis der aufnehmenden Behörde, Chip, Haftpflicht für den Hund, blütenweißes polizeiliches Führungszeugnis und ein Sachkundenachweis (gilt nur für den jeweiligen Hund). Ab 15 Monaten muss ein Wesenstest abgelegt werden. Nur bei positivem Test gibts Leinenzwangbefreiung. Ab 9 Monaten bis zum positiven Wesenstest gilt Maulkorbzwang. Je nach aufnehmender Behörde muss mit drastisch erhöhten Hundesteuersetzen gerechnet werden.
Es gilt der Augenschein. _Schnitzel_
Deinen Ansatz zur Phänotypisierung verstehe ich nicht. Du weißt doch, was Du da hast? Das wird auch jeder Ordnungsamtsmitarbeiter und jeder Zollmitarbeiter sehen, die sind ja üblicherweise auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen und dürften jeden Umgehungsansatz und jede Geschichte kennen.
Die Tierheime sind leider voll mit Hunden, deren Halter die Auflagen umgehen wollten
bei uns im Landkreis ist nur Leinenpflicht VOR dem Sachkundenachweis und KEIN Maulkorb, dieser kann angeordnet werden aber wird sehr selten.
Bus und Bahn ausgenommen, da gilt Maulkorbpflicht aber für fast alle Hunde.