Beiträge von Kenjada

    Feste Auflagen sind die Erlaubnis der aufnehmenden Behörde, Chip, Haftpflicht für den Hund, blütenweißes polizeiliches Führungszeugnis und ein Sachkundenachweis (gilt nur für den jeweiligen Hund). Ab 15 Monaten muss ein Wesenstest abgelegt werden. Nur bei positivem Test gibts Leinenzwangbefreiung. Ab 9 Monaten bis zum positiven Wesenstest gilt Maulkorbzwang. Je nach aufnehmender Behörde muss mit drastisch erhöhten Hundesteuersetzen gerechnet werden.


    Es gilt der Augenschein. _Schnitzel_


    Deinen Ansatz zur Phänotypisierung verstehe ich nicht. Du weißt doch, was Du da hast? Das wird auch jeder Ordnungsamtsmitarbeiter und jeder Zollmitarbeiter sehen, die sind ja üblicherweise auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen und dürften jeden Umgehungsansatz und jede Geschichte kennen.


    Die Tierheime sind leider voll mit Hunden, deren Halter die Auflagen umgehen wollten :( :

    bei uns im Landkreis ist nur Leinenpflicht VOR dem Sachkundenachweis und KEIN Maulkorb, dieser kann angeordnet werden aber wird sehr selten.

    Bus und Bahn ausgenommen, da gilt Maulkorbpflicht aber für fast alle Hunde.

    Das Problem bei Warnungen vor dem Hund ist ja, dass du damit "zugibst", dass du wusstest, dass dein Hund gefährlich ist. Das kann bei einem extrem weltfremden Richter greifen, wenn der Hund was getan hat.


    Entsprechend wären solche Schilder wohl auch nur problematisch (für dessen Besitzer) wenn wirklich jemand/er dort einem Hund was tut.

    in Hessen z.B muss bei bestimmen Hunde (SoKa) ein Warnschild hängen. Aber auch bei Hunden, bei denen die Gefahr besteht, dass er beißen könnte. Hängen die Schilder nicht und es passiert etwas dann haftest du.

    Mein kleiner Hausdrache :herzen1:Schatz hat heute Geburtstag und sie ist immer mit ihrem Alter beschäftigt.


    Es gibt Gemüsesuppe zu Mittag und sie sagt, dass sie der Geruch und Geschmack davon an ihre Zeit als Kind im Kindergarten erinnert.


    Ich tat ganz verwundert und sagte: „Echt? Daran erinnerst du dich noch?“ :D

    ich hatte (an deiner Stelle) gesagt: wie, als du jung warst hat man schon das Feuer entdeckt gehabt, um Kochen zu können? ?

    Aber falls die Behörde nein sagt: nicht reinschmuggeln! Egal wie locker sie sonst sind oder wie streng, wenn das auffliegt, dann bist du den Hund los.


    daher sorge für einen Plan B, ich denke eine gute Unterkunft ist nicht schlimm für einen Hund und auch für dich eine Erleichterung, es kann immer mal etwas sein und der Hund braucht einen anderen Schlafplatz und wenn ein Hund es gewohnt ist und die Leute kennt sind auch 8 Wochen kein Problem.

    die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat

    Und genau das ist der Knackpunkt.


    Der TE hat seinen Wohnsitz in Hessen. Sprich der Verdacht des Imports wird hier noch stärker aufkommen, als bei jemanden, der nur für zwei Monate im Hotel wohnt.

    Hinzu kommt, dass Hessen in Hinsicht auf diese Rasse nicht gerade die laschesten Auflagen hat. Da geht es bei der Erlaubnispflicht los, mit dem Haftpflichtnachweis weiter bis hin zu Leinen und Maulkorbzwang und entsprechender Sicherung und Kennzeichnung des Grundstücks.

    ich wohn in Hessen. Wir hatten Pitbulls und ich muss sagen gerade je nach Landkreis wird es sehr streng gehandhabt und anderen legen es locker aus.
    hier bei uns: Kennzeichnung vom Grundstück ja aber es ist ok wenn es normale Warnschilder sind, Leinenzwang kann aufgehoben werden usw. allein in meiner Gegend leben ca 10 Listenhunde, keine Ahnung wie viele im Dorf, kosten nicht mehr wie andere Hunde.
    deshalb war meine Empfehlung die zuständige Behörde.

    Du solltest mit deinem Landkreis in Kontakt treten, je nach La sind diese kulanter.

    Vielleicht kannst du einen Wesenstest nachholen und den Hund dort melden oder eine Sondergenehmigung bekommen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfvo/__2.html


    in dem Link steht unter Punkt 3: Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.

    Für einige wenige Tiere gibt es vielleicht die Möglichkeit eines Gnadenhofes bzw die in Privathand abzugeben. Aber für die meisten Tiere, besonders wenn sie speziellen Linien entstammen, wird es in ein neues Labor gehen oder, noch wahrscheinlichet, mit dem Tod enden. Wenn keine Versuche mehr erlaubt werden, dann wird man sie vermutlich "einfach so" einschläfern.

    APD/SPD Marshall Beagle sind z.B Tiere die aus einer Haltung stammen die sich complete barrier environment nennt. Sprich: Kein SozialKontakt zu Mensch und Tier, da sie frei von Herpes- und Adenoviren oder Giardien und tausend anderen Dingen sein müssen die bei vielen Tieren und Menschen im Körper schlummern. Ungeimpft sowieso. Ich meine, dass sind dann doch nicht die Beagle für Futtertests usw die man nachimpft und vermitteln kann. Die haben schädliche Substanzen verabreicht bekommen und sind dann vermutlich nicht geeignet für Impfungen und mit dem Bakterien-/Virendruck draußen umgehen wird der Körper auch Probleme haben. Davon ab, was die ganzen Reize, die sie in so einer Isolation nie kennenlernen dürften, psychisch und körperlich auslösen werde. Ich glaube nicht, dass diese Hunde, Katzen und Affen, damit klarkommen können und ein glückliches restliches Leben hätten. Wohl eher ständige Panik bzw unglaubliche Einschränkungen für die neuen Halter.

    Tiere an denen schon Tests durchgeführt würden können nicht (bzw. sollten nicht) in neue Labore für Test vermittelt werden, dies würde die Testergebnisse verfälschen. Gerade wenn es sich um Tabletten oder Impfstoffe handelt.
    Einige Marshall-Beagle werden (ob in dem Fall auch ist unklar) vermittelt und können mit Geduld ein gutes Leben führen.

    Versuchstiere sollten immer Kontakt zu Menschen habe, Artgenossen ist leider nicht immer möglich.

    Zu Menschen allein schon wegen den vielen Kontrollen und die Nachuntersuchungen.