Ein Hundehalter hat seinen Hund zu beaufsichtigen. Da der Hund sich an einer befahrenen Straße aufhält, ist er eine Gefährdung für die Öffentlichkeit und somit ein Fall für das Ordnungsamt. Entweder sprechen die mit dem Halter und weisen ihn auf seine Pflichten hin oder sie kassieren ihn ein. Die Frage ist auch, ob es einen Versicherungschutz für den Hund gibt, denn wenn er einen Schaden anrichtet und es gibt keine Versicherung, bleibt der Geschädigte auf allen Kosten sitzen. Dass die ganze Situation auch für den Hund gefährlich ist, ist uns natürlich auch klar. Melde es dem Ordnungsamt, bzw. der Polizei. Übertreibe doch einfach, und erzähl, dass schon Autofahrer ausweichen mussten. Lieber jetzt tätig werden, ehe es zu einem Unfall kommt. Ich drücke die die Daumen.
Beiträge von Lilithdog
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Der zuständige Tierschutzverein kann einen Tierschutzberater dort hin schicken. Doch der hat keinerlei Befügnisse, außer einem Beratungsgespräch, wenn er denn reingelassen wird.
Ansprechpartner sind Polizei oder das Ordnungsamt, sprich der Amtsveterinär. Die werden sich die Tierhaltung ansehen und dann entsprechende Auflagen machen. Meineserachtens sind in diesem Fall mehrere Verstöße gegen die Hundhalterverordnung gegeben. Die Halterin sollte sich schnellstens von dem Hund trennen, denn wenn er erst einmal auffällig geworden ist, wird er als "gefährlich" eingestuft. Spätestens dann trennt sie sich von dem Tier. Doch dann hat er für eine weitere Vermittlung schlechte Karten, weil so viele Auflagen zu erfüllen sind. Noch ist er in einem Alter, wo sich vieles mit fachlicher Hilfe korrigieren läßt.Laß dich nicht abwimmeln, die müssen tätig werden.