Die TS hat ja endeutig geschrieben, dass das Halsband aufgegangen ist, und der Hund grundsätzlich angeleint war. Somit hat sie diese Vorschrift ("läufige Hündinnen") nicht verletzt.
Wenn der Hund ein Labbi bzw. Labbi-Mix ist, dann kann der Hund auch nicht so schnell beschlagnahmt werden, da dafür keine besondere Haltegenehmigung gebraucht wird. Ich weiß, dass speziell die schwarzen Labbi-Mixe oftmals Assoziationen zu SoKa's hervorrufen, aber das Landeshundegesetz bezieht sich GsD nicht auf Assoziationen.
Dass mit der Anzeige würde ich erstmal abwarten. Oftmals sagt man sowas in der ersten Erregung; wenn die Besi des anderen Hundes dann feststellt, dass ihrem Schnuckel nichts passiert ist, kühlt sie auch wieder ab. Wahrscheinlich kommt da also nüscht. Und wenn doch, dann müsst ihr schlimmstenfalls beim Amtsvet vorstellig werden und der Hund wird begutachtet. Dort wird man dann schnell feststellen, dass er nicht gefährlich ist.
Zur Schule und zur Übung mit dem Hund: Schaut nicht so viel Millan und Rütter, sodern investiert die Zeit lieber in einen guten Trainer. wennn ach so vie Arbeit immer noch kein "komm" o.ä. funktioniert, solltet ihr evtl. die Schule wechseln, bzw. Einzelunterricht nehmen.