Beiträge von nabadaishi

    Hallo Kathrin,


    ich finde es nicht verwerflich, den Hund abgeben zu wollen. Es ist ganz offensichtlich, daß Du nicht zu 100 % hinter der Anschaffung standest. So schön es auch wäre, wenn der Hund kein Scheidungsopfer würde (das wünschen sich hier natürlich alle), so sehr muss man doch der Tatsache ins Auge sehen, daß er bei Dir nicht richtig aufgehoben ist.


    Ich finde es schon ehrenwert, daß Du Dich seit 2 Monaten mit der Thematik beschäftigst und ihn nicht einfach im TH abgegeben hast!


    Ich rate Dir zur folgenden Chronologie:


    1.) Besitzverhältnisse klären -> Wenn es keinen Kaufvertrag oder irgendeinen schriftlichen Beleg über den Erwerb gibt, kannst Du über den Hund verfügen.
    Sollte so ein Papier existieren, dann fordere Deinen Ex schriftlich (mail reicht) auf, den Besitz an Dich abzutreten.
    2.) Vermittlungsstelle suchen -> Evtl. kann Dir das örtliche Tierheim bei der Vermittlung helfen, OHNE daß der Hund dort untergebracht ist. Eine andere Möglichkeit ist, daß Du http://www.retriever-in-not.de kontaktierst. Die sind zwar ursprünglich auf Zuchtaufbefreiungen spezialisiert, aber können mit Sicherheit auch Dir helfen.


    Ich wünsch Dir viel Glück. mach Dir keine Vorwürfe!


    ...und Deinem Ex wünsch ich Eiterpickel ins Gesicht...

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    Das werden wir sicher machen!


    und das haben wir heute gemacht. Die lieben TH-Mitarbeiter haben uns ausführlich über Sam informiert. Anscheinend ist er im Zwinger zwar herzerweichend lieb, aber sobald er an die Leine muß, zeigt er sein zweites Gesicht. Dann stänkert er, widersetzt sich und versucht gnadenlos, die Schwachstelle am anderen Ende der Leine auszunutzen.


    Wir sind jetzt erstmal so verblieben, daß wir nächste Woche mit Sam und seiner Spaziergängerin, die ganz gut mit ihm draußen klar kommt, zusammen spazieren wollen. Dann sehen wir, ob wir von ihm akzeptiert werden und ob er immer noch der Süße ist, den wir kennengelernt haben. Wir werden nichts überstürzen und step by step zu einer Entscheidung kommen.


    Aber es fällt schon schwer, wieder zu gehen, wenn er einen so anguckt:

    Zitat

    Es stand allerdings die Klausel darin, dass ich den Hund nicht ohne den Züchter zu informieren weiterverkaufen darf. Der Züchter hat dann ein Vorkaufsrecht.


    DAS fände ich ja auch gut. Aber so, wie ich es verstanden habe, ist mit dem Schutzvertrag ein Eigentumsvorbehalt verbunden. Das hat mich stutzig gemacht und ich habe meinen Bekannten gesagt, daß sie den Vertrag erstmal nicht unteschreiben sollen.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es kein Züchter aus dem VDH. Die Papiere der Hunde sind aber vorgelegt worden. Außerdem haben Sie auch die Elterntiere und deren Papiere gesehen. Das ist schon mal gut.


    Danke erstmal für die Antworten!

    Ich bin nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist. Gegebenenfalls muß mich ein Mod z.B. ins "Rechte"-Forum schubsen...


    Aber nun zum Thema: Freunde von uns möchten sich ein Hundi vom Züchter holen und waren ganz baff, als dieser ihnen einen Schtuzvertrag vorlegte (so wie ich sie vom TSV oder TH kenne). Meine Frage: Macht man denn mit einem Züchter nicht einen "herkömmlichen" Kaufvertrag? Unter einem Schutzvertrag verstehe ich, daß der Hund nicht mein Eigentum im rechtlichen Sinne wird, sondern in meine Obhut zur Haltung gegeben wird, ich aber jede einschneidende Veränderung (z.B: Operation, Umzug, etc.) absprechen muss.


    Da ich noch nie einen Hund vom Züchter gekauft habe, weiß ich nicht so genau, wie deren Vertäge überlicherweise aussehen.

    Es gibt verhaltensgestörte Hunde, die ohne Vorwarnung Menschen attackieren, die sie normalerweise mögen. Und es gibt Menschen, die Vorzeichen nicht erkennen oder ignorieren, WENN sie da sind.


    Wir können doch aus den paar Pressezeilen überhaupt nicht herauslesen, welcher Fall hier zutrifft. Uns steht daher kein Urteil zu. Die Themenstarterin wollte auch lediglich hinsichtlich Aufsichtspflicht und unterschätzter Gefahren sensibilisieren, aber fast alle hier diskutieren darüber, ob das Tier nun besser verwahrt oder getötet wird. :kopfwand:


    In Frankreich können Hundebesitzer übrigens bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe erhalten, wenn ihr Hund jemanden tötet. Ich hoffe, die Mutter kommt zumindest juristisch milde davon, denn Sie ist schon für den Rest ihres Lebens bestraft.

    Zitat

    ...Jetzt halt dich fest, der Eine Kater ist Blind, und der Arzt wollte ihn einschläfern...angeblich wäre sein Leben nicht Lebenswert.

    DAS finde ich erschütternd. Von einem Tierarzt erwarte ich, daß er weiß, wie lebenswert das Leben für blinde oder dreibeinige Katzen und Hunde sein kann.


    Alle den doofen Nachbarn und Verwandten würde ich einfach antworten "Das verstehst Du noch nicht". Bei 60-jährigen kommt der Spruch echt gut... :D

    Für die meistne Hunde ist es absolut okay und auf jeden Fall besser als in einer Tötungsstation oder einem Tierheim zu sitzen. zwar wird die Fellnase wird nach der Abgabe ein bisserl durcheinander sein, aber wenn das endgültige Zuhause ein gutes ist, wird sie sich schnell umstellen.


    Für den Endplatz wird es auch gut sein, denn sie bekommen ein Tier, das sich schon an ein Familienleben gewöhnt und etwaige negative Vorerfahrungen überwunden hat.


    Für Dich könnte es hart sein, denn Du wirst Dich an das Tier gewöhnen und evtl. Dein Herz dran hängen. Dann wird die abgabe hart.


    Außerdem hast Du auch als Pflegestelle Kosten zu tragen. Futter, Spielzeug, Schlafplatz, kleine TA-Kosten, etc. obliegen Dir. Lediglich die Versicherung und evtl. die Steuer werden von manchen Vereinen getragen. Sparen ist m.E. der falsche Ansatz, um einen Pflegehund zu nehmen.