Hallo Kathrin,
ich finde es nicht verwerflich, den Hund abgeben zu wollen. Es ist ganz offensichtlich, daß Du nicht zu 100 % hinter der Anschaffung standest. So schön es auch wäre, wenn der Hund kein Scheidungsopfer würde (das wünschen sich hier natürlich alle), so sehr muss man doch der Tatsache ins Auge sehen, daß er bei Dir nicht richtig aufgehoben ist.
Ich finde es schon ehrenwert, daß Du Dich seit 2 Monaten mit der Thematik beschäftigst und ihn nicht einfach im TH abgegeben hast!
Ich rate Dir zur folgenden Chronologie:
1.) Besitzverhältnisse klären -> Wenn es keinen Kaufvertrag oder irgendeinen schriftlichen Beleg über den Erwerb gibt, kannst Du über den Hund verfügen.
Sollte so ein Papier existieren, dann fordere Deinen Ex schriftlich (mail reicht) auf, den Besitz an Dich abzutreten.
2.) Vermittlungsstelle suchen -> Evtl. kann Dir das örtliche Tierheim bei der Vermittlung helfen, OHNE daß der Hund dort untergebracht ist. Eine andere Möglichkeit ist, daß Du http://www.retriever-in-not.de kontaktierst. Die sind zwar ursprünglich auf Zuchtaufbefreiungen spezialisiert, aber können mit Sicherheit auch Dir helfen.
Ich wünsch Dir viel Glück. mach Dir keine Vorwürfe!
...und Deinem Ex wünsch ich Eiterpickel ins Gesicht...