Ein Hund muss im Fahrzeug gesichert werden.
Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist.
Hunde geltend verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein.
Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.
Dies sind nun nur die normalen Bußgeldstrafe, wenn man bei einer Kontrolle erwischt wird.