Beiträge von Schlumpfy

    Also normalerweise hast du Funktionstasten auf der Tastatur. Diese sind in einer anderen Farbe auf den Tasten zusätzlich zu den normalen Symbolen abgebildet. Bei mir z.B. (habe aber keinen Siemens-Laptop) in roter Schrift auf einigen der F-Tasten in der obersten Reihe. Da gibt es auch ein Symbol, was für W-Lan steht.


    Um die jeweilige Funktion zu wählen, drückt man die Funktionstaste (diese ist meistens unten irgendwo angesiedelt und hat dieselbe Farbe wie die Symbole auf den Funktionstasten und ist z.B. mit "FN" beschriftet) und gleichzeitig die jeweilige Funktionstaste. Dann sollte bei Erfolg ein entsprechendes Lämpchen leuchten.

    Was ich nicht verstehe... wenn er auf dein Kommando für Pfötchengeben sich erst hinlegt usw., weißt du ja schon, dass er das Kommando grundsätzlich noch nicht wirklich mit der Handlung verknüpft hat. Also geht man doch eigentlich einen Schritt zurück und verbindet die Handlung erstmal mit dem Kommando.


    D.h. man muss erstmal wie von Yvonne&Bobby beschrieben provozieren, dass er Pfötchen gibt und just in dem Moment, wenn er es tut, sagst du das Kommando. Das machst du öfter und irgendwann versuchst du mal, den Befehl zu sagen und schaust, ob er es schon verinnerlicht hat. Ggf. würd ich es auch noch ein zweites oder drittes Mal wiederholen. Aber wenn es dann wieder nicht klappt, dann hat man es noch nicht richtig ankonditioniert und man muss wieder einen Schritt zurückgehen.


    Dass man dabei Wutanfälle bekommt, versteh ich mal gar nicht, das ist doch echt kein Kommando, was ein Hund können muss. Meistens bringt es auch mehr, erstmal zwischendurch ne Pause einzulegen. Ich hab mich schon manches Mal gewundert, dass am nächsten Tag plötzlich ein Kommando saß, was ich am Tag zuvor geübt hatte, aber er da noch nicht wirklich konnte.

    Aber dann muss sich da doch eigentlich was machen lassen. Das ist ja ganz eindeutig keine artgerechte Haltung, nicht mal im Ansatz! Vielleicht wenn ihr euch nochmal an das Veterinäramt wendet und die Bartagame stärker in den Vordergrund rückt? Bei Hunden ist ja vielleicht schwieriger, schlechte Haltung nachzuweisen.

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    Hallo!


    Nur mal eine Frage OT: Zählen nur Bartagamen rechtlich mit zu den Kleintieren oder auch andere Agamen-Arten, z. B. Wasseragamen? Ich frag nur interessehalber, mein Bruder hatte zwei Wasseragamen und bekam deshalb reichliche Probleme mit dem Vermieter, sodass er sie letztens Endes abgegeben hat.


    Ich glaube (weiß es aber nicht sicher), dass es mit Wasseragamen dasselbe ist. Wir haben unsere Bartagamen-Haltung verschwiegen als wir in diese Wohnung gezogen sind. Sonst hätten wir die Wohnung vielleicht nicht bekommen. Reptilien sind ja immer etwas mit Vorurteilen behaftet, dabei sind Bartagamen für den Zustand einer Wohnung zuträglicher (nahezu geruchsfrei, machen keinen Dreck) als viele andere "normale" Haustiere.


    Der Themenersteller möge mir das Abdriften vom eigentlichen Thema verzeihen. Im Falle der Bartagamen finde ich jedenfalls nicht, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, wenn sie tatsächlich im Käfig :shocked: gehalten werden sollten.

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    Hallo,
    mal davon abgesehen, daß die Haltungsbedingungen katastrophal sind, unterliegen exotische Tiere einer Meldepflicht und der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


    Nein, das ist nun wirklich Quatsch. Bartagamen zählen (rechtlich gesehen) zu den Kleintieren wie Meerschweinchen, Kaninchen usw. Da braucht man den Vermieter nicht fragen. Hab mich damals ausgiebig darüber informiert ;) Gab da sogar so einen Präzedenzfall, wo ein Vermieter gegen die Bartagamen-Haltung, die er nicht erlaubt hatte, vorgehen wollte. Hat er aber verloren.
    Eine Meldepflicht gibt es auch nicht für Bartagamen in Deutschland (warum auch - sie sind nicht gefährlicher und exotischer als ein Wellensittich ;) )

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    So ein Tier soll doch in ein Terrarium, aber der sitzt in eine Nagerkäfig. Und das Tier ist einen halben Meter lang!
    Wie müssen Tiere denn gehalten werden, dass die Ämter einschreiten???


    Das find ich jetzt echt heftig, dass da das Veterinäramt nicht einschreitet. Ich halte selber Bartagamen. Die brauchen ein ziemlich großes Terrarium (bei einem ausgewachsenen Tier mind. 150x80x80cm), jede Menge Licht, Wärme usw. In einem Nagerkäfig ist ja fast so, als ob man Fische ohne Wasser hält...


    <klugscheiß>Bartagamen fallen nicht in Winterstarre. Sie halten lediglich Winterruhe.</klugscheiß>