Beiträge von sweet

    hallo



    ich habe mit nein geantwortet, da wir bisher nur pech mit 2 "älteren" hudnen hatten und eine ungewisse vorgeschichte mir eingfach zu gefährlich ist, da wir ein kleinkind haben.



    daher kommt nur ein welpe in frage , wopher ist eigentlich schnuppe.



    später möchte ich gerne mal pflegestelle für not"felle" werden :)

    ist hier in hessen so danke für die nette unetrstellung :???: :irre: :gott:



    >>>Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes darf nur erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter


    1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,


    2. zuverlässig ist,


    3. sachkundig ist,


    4. eine positive Wesensprüfung für den Hund nachweist,


    5. nachweist, dass der Hund artgerecht gehalten wird und die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind, damit von ihm keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgehen,


    6. nachweist, dass der Hund mit einem Chip nach § 12 gekennzeichnet ist,


    7. nachweist, dass für den Hund nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist,


    8. nachweist, dass die bereits fällig gewordene Hundesteuer entrichtet worden ist.


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    naja, was ist artgerecht?? eben genug platz, keine kettenhaltung etc.





    >>> Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.



    (4) Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums keiner Person überlassen werden, die die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt.



    (5) Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 ist mitzuführen. Die Person, die den Hund führt, aber nicht auch Halterin oder Halter ist, hat zusätzlich ihre Sachkundebescheinigung mitzuführen.


    <<<





    >>>Grundstücke oder Zwinger, auf oder in denen ein gefährlicher Hund gehalten wird, sind zu kennzeichnen. Außerdem sind sie so einzuzäunen und zu sichern, dass Personen außerhalb dieser Grundstücke und Zwinger nicht gefährdet werden, insbesondere ein Entweichen des Hundes ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für Wohnungen, in denen ein gefährlicher Hund in einer Wohnung gehalten wird.



    (2) Alle Zugänge zu dem eingefriedeten Besitztum oder der Wohnung sind mit deutlich sichtbarem Warnschild in Signalfarbe mit der Aufschrift „Vorsicht Hund!“ zu versehen.


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    alles nachzulesen kannst du hier... aber habe dir den link für nrw ja geschickt vielleicht ist es da anders



    http://www.hessenrecht.hessen.…10-94-HundeVO/HundeVO.htm

    das ist doch kein versäumnis.


    welpen gehören bis MINDESTENS zur 12 woche zur mutter und zu den geschwistern, DAS und viele übungen vom hundehalter braucht ein WELPE und nicht gleich eine neue umgebung :)



    welpen sollten schon beim züchter gut sozialisiert und geprägt werden. solche hobbyzuchtwelpen sind das leider oft nicht, meist lässt sich das aber wieder rausholen, aber selbst auch dann finde ich es wichtiger den welpen nis 12 wochen bei der mutter und den geschwistern zu lassen.



    welpen mit 8 wochen abzugeben ist in meinen augen tierquälerei

    Zitat

    Mal kleine Anmerkung, wenn ihr in Zukunft nicht Spam in seiner herrlichsten Form haben wollt, gebt eure Email im Profil frei und nicht im Text - sonst ließt sie jede Suchmaschine aus.





    ja stimmt danke dir



    ist zwar eh nur ne emailaddy fürs sufen aber trotzdem recht hast du


    danke

    Zitat

    Hey,


    ich stelle mich zur Verfügung :D
    Wenn ihr mit einer 13 Wochen alten, sehr verspielten, Welpe etwas anfangen könnt !? Kannst mir ja mal deine Email addy schicken, dass wir uns absprechen =)


    Gruß



    juhu also uner welpe ist auch 13 wochen alt und der "große" fast 2 beides rüden



    was hast du denn für einen logo wann wo wie :)




    ja klar lichtwiese wär ich dabei :)

    Zitat

    Hallo!
    Komme aus der Nähe von Dieburg, und hätte auch Interesse. Habe eine 4 jährige Lakeland Terrier Hündin, die für Spaziergänge immer zu haben ist.


    LG Lina



    wir haben einen fast 2 jährigen jacky mix.. aber 2 rüden wird nicht gehen :(