Beiträge von Pandora

    Hallo ;)


    ich glaube das hatte ich dir in deinem ersten Thread hier schon erzählt, dieses Distanzverhalten Fremden gegenüber kommt mit dem Erwachsen werden von selbst. Bekannte die er jetzt kennenlernt, bleiben auch liebgewonnene Menschen, aber den Rottitypischen Schutztrieb und dem damit einhergehenden Distanzverhalten das kommt mit dem Alter. Deine Knutschkugel verhält sich wie Taga schon sagte, völlig normal für einen so süßen Junghund ;)


    Liebe Grüsse
    Pandora

    Hallo Ihr Lieben,


    vielleicht könnt ihr mir ja ein bissel mit Erfahrungswerten aushelfen. Bandit und ich kommen gerade vom Tierarzt wieder und es sieht so aus, als hätte sich ein Hoden wieder in die Leiste zurückgezogen, während der andere Außenliegende sich seltsam verhärtet anfühlte. Die beiden Ärztinnen heute waren sich nicht sicher, ob bei dem Außenliegenden Hoden eine Entzündung vorliegt oder da schon was Fieses wächst, getippt wird aber auf eher auf eine Entzündung und jetzt muss er erstmal bis Dienstag Ampicillin 2mal täglich nehmen.


    Dienstag haben wir dann einen Termin zum Schallen und je nachdem wie das ausfällt wird er entweder direkt Frühkastriert oder eben je nachdam ob das Antibiotikum hilft, wird nur der Innenliegende Hoden entfernt.


    Mensch die Knutschkugel ist mal gerade 6 Monate und wie man ja weiß, wachsen solche Riesen ja locker bis zum 3. Lebensjahr und ich sitzt hier und mach jetzt schon einen Kopf, was da alles nachkommen könnte.


    Ich weiß noch das Cosmix hier einen ähnlichen Fall mit ihrer Fellnase hatte, nur leider hab ich keinen weiteren Bericht mehr gelesen wie sich ihr Rüde zwischenzeitlich gemausert hat. Aber vielleicht gibts hier ja noch ein paar die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.


    Die Behandlung mit dem Ampicillin wenn sie anschlägt, könnte es gut möglich sein, dass er den einen außenliegenden Hoden doch behalten könnte (Was ich ehrlich inständig hoffe, denn ich wünsch ihm ja schon das er mal erwachsen werden darf)


    Mir wird natürlich auch ziemlich schlecht bei dem Gedanken schon wieder einen Hund unters Messer legen zu müssen mit meiner Vorgeschichte (auch wenn ich den Ärztinnen dort absolut vertraue) Ich könnte jetzt schon losheulen ... Die Knutschkugel ist nu wirklich noch ein Baby ...


    Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig meine Bedenken nehmen.


    Liebe Grüsse
    Pandora

    Hallo liebe Bergblume,


    zu erst einmal, es gibt hier keinen, aber auch wirklich keinen einzigen Halter, der nicht auch mal in solche Situationen gerät, in denen er seinen Hund am liebsten mit den Ohren an die Wand tackern könnte.


    Man ist genervt, nichts klappt, wie es sollte, vielleicht ist man sowieso schon mit den falschen Bein zuerst aus dem Bett gestiegen und man verliert schneller die Nerven, als es eigentlich sein darf.


    Und dann kommt das schlechte Gewissen, im Grunde hat man versagt und geht wie du jetzt auch ziemlich hart mit sich selbst ins Gericht. Du klingst sehr verzweifelt, ABER ...


    ... versuch mal die "Probleme" mit der Fellnase auszublenden und zähl mal auf, in welchen Moment er dir Freude bereitet. Was kann er alles, wie oft hat dich der Hund bisher zum lachen gebracht, in welchen Moment genießt du einfach nur seine Gegenwart, erinnere dich an Momente wie zB wenn ihr faul irgendwo rumliegt und kuschelt ... und und und...


    Dann stellst du die (oftmals eigentlich) wenigen "Baustellen" die ihr gemeinsam noch zu bewältigen habt, gegenüber und du wirst sehen, die schönen Dinge mit ihm überwiegen. Jetzt im Moment bist du nur über dich selbst erschrocken und siehst alles Schwarz ... aber versuch dich wirklich mal zu bremsen und schau dir den Hund genau an.


    Manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr, sprich ... die "Baustellen" scheinen alles dunkel zu überdecken und du siehst die tollen Sachen an ihm nicht wirklich mehr, obwohl die gerade so immens wichtig sind.


    Gut, dein Hund ist ein Jäger ... hier fiel gleich der Tipp Schleppleine dran (Handschuhe nicht vergessen) damit bekommst du Sicherheit, dass er keine Ente mehr erwischt und der Link zum SL-Training wird dir ebenso helfen.


    Noch einen Tipp von mir, wenn du merkst, heut wills irgendwie nicht klappen und du fühlst dich schon entnervt, lass fünfe grade sein und geh mit ihm einfach an der SL wandern ... oder spiel mit ihm irgendwas (Apportieren ist deren Leidenschaft sagt man) wenns heute nicht klappt, dann vielleicht morgen ... versuch auf jeden Fall wieder Spaß mit ihm zu haben, damit du nicht nur seine Baustellen siehst ... und nachher nur noch Baustelle Hund siehst ... sondern auch seine tollen Seiten, die dir den Spass an dem Hund wiedergeben.


    Liebe Grüsse
    Pandora

    Joschi, sorry dafür, vergiss was ich alte Frau gesagt habe, ist doch schon ein bissel her bei mir. Viel Spaß bei deinem Kleingewerbe ;)


    @ Frog der Rechtsverdreher war auch nicht böse gemeint


    Ich werd mir jetzt nen Krückstock besorgen und einen Schaukelstuhl für vor den Kamin und dem Ende harren :D


    Liebe Grüsse
    Pandora

    Genau diese Diskussion hatte ich bereits mit einem Rechtsverdreher, glaub mir für Beamtendeutsch braucht man einen eigenen Duden. Er hat es mir genauso, wie ich es jetzt erklärt habe, definiert ... und genauso wird es rechtlich auch betrachtet ... im Grunde völlig gegensätzlich dazu wie es ein normal sterblicher wie du und ich es verstehen.


    Deutsche Gesetzestexte sind ein Fass ohne Boden ... (wir schweifen schon wieder ab, sorry dafür ;) )


    Liebe Grüsse
    Pandora

    Taga, jeder normal sterbliche Definiert den Text genauso, beamtendeutsch ist aber anders, so blöd das klingen mag und auch ist... Rechtsverdreher nennen es Vollendung des 13. Lebensjahres wenn es heißt mit dem 14. Geburtstag... in dem Link zB. steht es auch noch mal vereinfacht "Kinder ÜBER 13 Jahre ...."


    Daher kommt auch im allgemeinen Sprachgebrauch immer die vereinfachte Version ab 14 darfst du, ansonsten nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung.


    Ausschlagegebend hierfür ist auch "mit Beginn des 14. Lebensjahres" (auch wieder Beamtendeutsch 14. Geburtstag übersetzt) wird ein Kind "beschränkt geschäftsfähig" und genau das braucht es nach deutschem Recht auch um eine bezahlte leichte Tätiglkeit nach Jugendarbeitsschutzgesetz aufnehmen zu dürfen.


    Hört sich kleinkariert an, ist aber so. :D


    Liebe Grüsse
    Pandora

    Das es in Amerika so ist, weiß ich, hier in Deutschland wird das sehr streng genommen und ich kenne mich da ziemlich gut aus mit, weil ich selbst schon mit Jugendlichen gearbeitet habe.


    Da braucht es hier nur einen super überkorrekten deutscher Bürger mit Gesetzkenntnis der Meldung beim Jugendamt oder bei der Polizei macht und schon Dampf die Kacke ganz gewaltig. Ich hatte so einen ähnlichen Fall mal mit einer 12jährigen, die im Laden ihrer Tante aushalf und dafür ein bissel Taschengeld in die Hand bekam und ein Nachbar sie anpfiff ... Ende vom Lied war ein ausgesprochenes Arbeitsverbot für das Mädel bis zum 14 Lebensjahr und eine Geldstrafe wegen Förderung von Kinderarbeit an die Tante damals noch in DM 2000 Öken ... die Eltern des Mädchens erhielten vom Jugendrichter eine Verwarnung mit Androhung vom Geldstrafe für Zuwiderhandlung.


    Für einen 13 jährigen ist das sicherlich völlig blöde aber so sind leider nunmal unsere Gesetze und die gibt es gerade was den Jugendschutz betrifft nicht umsonst.


    Joshi Das hat rein garnichts mit meiner persönlichen Einstellung zu tun, sondern sind Fakten. Aber deine Bemerkung zeugt schon von deinem Reifegrad, was allerdings völlig verständlich ist, betrachtet man dein Alter.


    Liebe Grüsse
    Pandora

    :D @ Taga


    Was mir noch einfällt, jeder Erwachsene, der dir Geld für diese Leistung in die Hand drückt, macht sich vor dem Gesetz strafbar. Sowas nennt sich "Förderung von Kinderarbeit". So ätzend das für dich vielleicht klingen mag, aber gerade was Jugendschutz betrifft, kennen Jugendämter und Co kein Pardon.


    In wenigen Fällen gibt es hierzu Ausnahmen mit sehr strengen Auflagen. Wie z. B. Kinderschauspieler, die nur eine streng limtierte Zeit pro Tag vor der Kamera stehen dürfen usw.


    Und ein ungeschriebenes Gesetz lautet nach deutschem Recht: "Nichtwissen schützt nicht vor Strafe!" ... Das heißt keiner kann mit der Ausreden kommen, er habe davon keine Kenntnis gehabt ...


    Und solche Sachen können einen enormen Rattenschwanz für alle Beteiligten nach sich ziehen. Also warte lieber bis du 14 bist, dann ist alles im grünen Bereich.


    Liebe Grüsse
    Pandora

    Hallo,


    hab mich jetzt mal still hier durchgelesen und bin auch der Meinung, hier schweift das Thema etwas ab.


    Ob hier die Halterchen ihre Tiere einem 13jährigen anvertrauen würden oder nicht, steht ja gar nicht zur Diskussion. Wie der TS schon sagte, besteht in der Nachbarschaft ja Interesse und es ist deren Entscheidung ob sie ihre Hunde einem 13jährigen anvertrauen möchten. Eventuelle Konsequenzen müssen sie schon selber tragen.


    Andererseits ist der Denkanstoß mit der Gesetzlage wichtig. Du darfst erst ab deinem 14. Lebensjahr für eine gewisse Anzahl von Stunden arbeiten. Es braucht hier nur einen Nachbarsquerulanten, der weiß, das du erst 13 bist und gegen Geld die Hunde ausführst. Eine Meldung bei der Polizei und deine Eltern dürfen sich seelisch und moralisch schon mal drauf vorbereiten eine Geldstrafe zu zahlen, weil sie "verbotene Kinderarbeit" in deinem Fall billigend hingenommen haben. So sind nunmal (in deinem Fall leider) unsere Gesetze ... und es ist hier unherblich ob du Zeitungen austrägst oder Hunde ausführst... beides wird gegen Obulus erledigt und das darfst du laut Jugendschutzgesetz eben erst ab 14 Jahren.


    Liebe Grüsse
    Pandora