Hallo Nadja,
Auf Internationalen (CACIB), Nationalen (CAC) und Spezialzuchtschauen (das sind die Schauen der einzelnen Rassen) darf jeder ausstellen der einen Hund mit FCI/VDH Papiern hat oder dessen Hund im Register eines FCI/VDH Vereines eingetragen ist. Eine Mitgliedschaft im die Rasse betreuenden Verein ist laut VDH-Zuchtschau-Ordnung nicht vorgeschrieben.
Gerichtet, bzw. bewertet werden die Hunde nach dem jeweiligen FCI-Standard. Jede Rassebeschreibung endet mit dem Satz: "Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden".
Wenn Du jetzt Deinen kastrierten Rüden ausstellst, bekommst Du zwar eine Beschreibung Deines Hundes, aber je nach dem wie der Richter das sieht, bleibt entweder Dein Hund ohne Bewertung oder wird disqualifiziert.
Eine Formwertnote also: vorzüglich, sehr gut, gut usw. darf nicht an ihn vergeben werden. Das gilt übrigens auch für Einhoder.
Schnauzermädel schreibt, bei einer kastrierten Hündin fällt es ja nicht auf. Bedenklich solch eine Hündin auszustellen, sollte jemand über die Kastration Bescheid wissen und meldet dies der Zuchtschauleitung, werden die Formwertnote und eventuell erworbene Titel aberkannt.
Es gibt bei Hunden eben nicht wie bei den Katzen Kastratenausstellungen.
Lieben Gruß Gaby