Dann gibt es aber solche und solche Katzen
Hunde solls auch geben, die ohne menschlichen Einfluss leben
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Hunde solls auch geben, die ohne menschlichen Einfluss leben
Das sehe ich genauso
Dem schließe ich mich vorbehaltlos an.
Der Rückflug nach DE geht Ende Oktober und die Welpen wären demnach noch zu jung zum impfen. Meine TÄ aus DE meinte solange die Welpen abhängig von der Mutter sind und diese mitreist dürfte es kein Problem sein.
Bevor deine Welpen nicht mindestens 15 Wochen alt sind, dürfen sie nicht nach Deutschland eingeführt werden. Ob mit oder ohne Mutter ist da völlig unerheblich.
Die Welpen müssen im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden, dann kommt eine mindestens drei wöchige Wartezeit, bis die Impfung wirkt, danach also frühestens im Alter von 15 Wochen können sie nach Deutschland reisen.
Ansonsten hol dir Hilfe vor Ort. Auch auf Kreta wird es TÄ oder erfahrene Hundezüchter geben, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Zum nachlesen:
Reiseländer - Verordnungen und Tipps für eine Auslandsreise mit Ihrem Hund
Allerdings ist es nicht richtig, dass das Gericht lediglich die Misshandlung durch eine Geldstrafe ahnden kann. Auch das Strafgericht kann ein Tierhaltungsverbot aussprechen (§§ 17, 20 TSchG).
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe geschrieben:
Denn das Veterinäramt kann auf Grundlage des Tierschutzgesetzes ein Tierhalteverbot verfügen. Dazu bedarf es keines Gerichtsurteils.
Das Gericht ahndet nur die Mißhandlung des Tieres durch eine Geldstrafe.
Hier hätte ich deutlischer werden müssen. Nämlich, das Gericht ahndete anscheinend in diesem Fall nur die Mißhandlung durch eine Geldstrafe.
Von wie vielen IMMERS kann die Userin denn wissen?
Wie viele Hunde hat sie mit Sprühalsband erlebt?
Und was hat sie zu der Begründung von UP gesagt?
Ok, dann zitiere ich mich nochmal:
Und dann haben wir diesen Beitrag vom 2. Okt. 2013
Link zum Thread auf Seite 10 Beitrag 100, weitere Worte erspare ich mir.
Ich gehe also davon aus, das "Zerberus" mehr als einmal bei UP war und auch mehr als einen Hund dort gesehen hat. Wenn man sich die Mühe macht und den alten Thread liest, sieht man dort einige gleichlautende Berichte von Teilnehmern der Seminare.
Da ich solch einen Dummfug nie mitmachen würde, kann ich nur vom Wahrheitsgehalt dieser Berichte ausgehen, denn sie werden auch von den glühensten Bewunderern nicht dementiert, es wird sich nur auf die Verschwiegenheitspflicht berufen
Aktuell 14 Grad in Berlin und darum köchelt auf dem Herd ein Suppenhuhn vor sich hin
Also - außer das sein eigener Hund mir zu "durch" ist und er einmal ein Sprühhalsband eingesetzt hat / einsetzen wollte weiß ich noch immer nix über sein Konzept.
Einmal?
Die Userin, die in seinen Seminaren war und sich im alten Thread dazu äußerte, schrieb über den Einsatz des Sprühhalsbandes von immer. Und nicht nur, wenn der Stoppfiff nicht wirkte. Übrigens eine Befürworterin der UP Methoden.
Wenn man sich wirklich einsetzen möchte, dann sollte man erst nachforschen und das direkt mit der zuständigen Behörde klären. Dann kann man immer noch schimpfen das nix passiert - erstmal weiß man ja nicht gar nicht was passiert ist.
So sieht es aus.
Denn das Veterinäramt kann auf Grundlage des Tierschutzgesetzes ein Tierhalteverbot verfügen. Dazu bedarf es keines Gerichtsurteils. Und es ist vielleicht schon geschehen.
Das Gericht ahndet nur die Mißhandlung des Tieres durch eine Geldstrafe. Ein Richter kann, auch, wenn er noch so viel Post bekommt, sein eigenes Urteil nicht revidieren. Das kann nur die nächsthöhere Instanz.
Und danke, ich brauche keine Belehrungen über die Wichtigkeit des Wissens, ich bin wahrlich alt genug. Und wie mein Opa immer sagte:“ Was nützt dir das beste Werkzeug, wenn du es nicht bedienen kannst'“
Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Dinge die zusammen funktionieren können, aber nicht zwangsläufig müssen.
Wie sprach schon Johann Wolfgang von Goethe:
"Grau, teuerer Freund, ist alle Theorie,
und grün des Lebens goldner Baum."
Was nichts anderes sagen will als, Erfahrungen sind nicht durch Theorie zu ersetzen.