Bruno hat seine harten Brötchen im Garten vergessen.
Pech gehabt, sie fanden Abnehmer
Beiträge von Quebec
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Gestern karibisches Flair
Heute, grau in grau, stürmisch und seit vormittags kräftiger Regen
Surfer tummeln sich in der Brandung
Man muß einen Neoprenanzug anhaben oder einen Pelzmantel, dann klappts auch mit der Nordsee
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Bei solch einem "Verdacht" eines Tierarztes würde ich den Hund sofort röntgen lassen. Auch im junen Alter kann man erkennen, ob die Hüfte gesund ist oder nicht.
Nicht umsonst lassen viele Züchter ihre Junghunde, die sie eventuell für die Zucht ehalten wollen, im Alter von 6 - 9 Monaten vorröntgen.
Mit einer gesicherten Diagnose kann man dann gezielt Muskelaufbau trainieren.
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Wir haben uns heute Morgen zwei Schollen beim Fischer am Strand gekauft und die gibt es in Butter gebraten mit Salzkartoffeln und Gurkensalat.
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Das mag in der blanken Theorie so sein und funktioniert sicherlich auch, wenn ein Airedalefachmann Jack Russell richtet und dann evtl. nichts mit den Papiernamen anfangen kann.
Aber es kann mir keiner erzählen, dass die Richter nicht in den Katalog gucken während einer Ausstellung.Weißt Du, Linda, Richter, so fern sie Richter bleiben möchten, haben sich an die Ausstellungsordnung zu halten. Sie werde sich hüten vor Beendigung ihrer Richtertätigkeit in den Katalog zu gucken. Das muß nur jemand sehen und es gibt massiven Ärger, übrigens auch für den Sonderleiter oder Ausstellungsleiter.
Aber Du, als fleißige Ausstellerin, Sonderleiterin kennst dich natürlich hervorragend in diesem Genre aus. Darum kann dir keiner etwas erzählen und VDH-Ordnungen sind nur für die Theorie.
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Meine Antwort kommt spät, ich will eure Gentestdiskussion nicht stören, finde es aber wichtig.
Öhm, eure Richter können nicht in den Ausstellungskatalog reingucken? Da steht doch bei jeder Nummer, die im Ring antritt, der volle Hundename plus die Elterntiere dabei, also wer sich ein bisschen in seiner Rasse auskennt, hat keine Probleme, das doch zu wissen.
Dann lies mal bitte § 20 der VDH-Ausstellungsordnung
Zitat
2.
Der Zuchtrichter kann in Zweifelsfällen, z. B. um die Identität oder Abstammung eines
Hundes festzustellen, den Abstammungsnachweis einsehen lassen. Die Einsicht in den
Katalog vor Beendigung der Zuchtrichtertätigkeit ist ihm untersagt.Das ein Spezialzuchtrichter einer Rasse, der meist selber Züchter dieser Rasse ist, die Abstammung einiger kennt, liegt in der Natur der Sache. Aber auch hier ist der "Erkennungsfaktor" sehr eingeschränkt.
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Es gibt durchaus Hunde, die VDH-Richtern gut gefallen und nicht in die Zucht dürfen, weil sie keine/nicht die passenden Papiere haben.
Erklär mir mal bitte, woher ein VDH-Richter weiß, welche/keine "Papiere" der Hund, den er gerade richtet, hat.
Ohne Ahnentafel bzw. Zuchtbuchnummer, die bei der Anmeldung des Hundes zur Ausstellung von der Meldestelle kontroilliert wird, kommt kein Hund in den Ring.
Ist es ein Dissidenzhund, der phänotypisiert wurde, ist er im Register des Zuchtbuches des jeweiligen Vereins eingetragen und ist unter entsprechender R-Nummer zu finden.
All das sind Dinge, mit denen ein Richter absolut nichts zu tun hat und auch nichts wissen darf. Er soll den Hund, den er vor sich sieht bewerten und nicht dessen "Papiere".
Wenn man absolut keine Ahnung vom Ausstellungswesen und seinen Regeln hat, warum stellt man dann eigentlich falsche Behauptungen in den Raum?
Bringt das was?
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Wie ist es denn da mit den Hasen?
Lustig! Leider konnte ich ihn nur durch die Fensterscheibe fotografieren, er hoppelte fröhlich am Haus vorbei.
und tschüss..
Zu langsam war ich, beim Besuch des Fasans und einer Dreierbande Katzen. Seit dem liegt die Knipse griffbereit, aber bis jetzt kein weiterer Besuch
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@mairi Schöne Bilder, danke fürs zeigen. Ganz toll ist aber Filou mit seiner "Fönfrisur"