Zumindest in den Niederlanden nicht. Dort ist es (einfach ausgedrückt) gesetzlich verboten Tiere zu züchten die an Krankheiten leiden die zu einer (chronischen) Verminderung des Gesundheitszustandes und des Wohlbefindens führen. Die Umsetzung ist allerdings noch sehr schwächlich.
Lies doch bitte mal das Deutsche Tierschutzgesetz. Dort steht nichts anderes.
Als kosmetisches Problem werden zB vom RvB "überzüchtete äußerliche Merkmale" (in wörtlicher Übersetzung) gemeint. Andere Probleme wie Erbkrankheiten fallen dann unter die gravierenderen Probleme.
Vllt. ist das anders in D aber in NL muss meines Wissens mitgeteilt werden wenn einem Hund eine Erbkrankheit nachgewiesen wurde (durch den TA)
Dann frage ich mich, wo der Raad van Beheer war, als ich in Holland ausgestellt habe. Dort gab es genauso übertypisierte Hunde wie überall in Europa. Nicht wenige wurden dennoch von holländischen Richtern plaziert.