Wenn Du derzeit "mittellos" bist, also Geld vom Amt bekommst, bekommst Du in der Regel, d.h. Dein Anliegen muß rechtlich nachvollziehbar sein und es sollte Aussicht auf Erfolg haben, Prozesskostenbeihilfe.
Laß Dich auf keinen Fall (vor Gericht) dann auf einen Vergleich ein, denn dann mußt Du Deinen Kostenanteil selbst übernehmen - denn die Prozesskostenhilfe wird im Falle der gütlichen Einigung oder des Vergleiches nicht mehr gewährt!!!
Aber ich hoffe ja erstmal, daß es erst garnicht soweit kommt!
Du solltest also mit Hilfe Deines Anwaltes gewinnen oder - hoffen wir es mal nicht - verlieren und Du mußt nix bezahlen. Auch später nicht, selbst wenn Du mal Millionärin wirst.
Wenn du zum Anwalt gehst, wirst Du bei den meisten eine einmalige kleine Beratungsgebühr bezahlen müssen, so ca. 20.- €. Das Geld sollte Dir das aber Wert sein!
Das Arbeitsamt kann dir die Haltung eines einzelnen Hundes nicht untersagen, das gehört zur normalen Lebensführung. Darfst ja auch ein Handy haben, ein Auto unterhalten und in Urlaub fahren....
Laß Dich nicht einschüchtern, bist ja schließlich auch wer!