Also bei uns in der Schweiz ist es folgendermassen:
In Wildschonrevieren und Naturschutzgebieten herrscht absolute Leinenpflicht. Bei einem freilaufenden Hund wird der HH gebeten den Hund an die Leine zu nehmen. Erfolgt dies nicht oder man motzt, kann eine Verzeigung der Polizei folgen.
Wird ein Hund egal wo, beim wildern erwischt, erhält der HH eine schriftliche Verwarnung der Polizei. Beim zweiten Mal wildern dürfte der Hund erschossen werden, sofern der HH verzeigt wurde.
Ist der HH nicht bekannt, entscheidet die Bezirks- oder Gemeindeverwaltung ob der Hund zum Abschuss freigegeben wird.
In Kantonen mit genereller Leinenpflicht kann es eine Verzeigung geben wenn man erwischt wird ohne Leine. Abgeschossen darf der Hund aber nicht werden.
In den Kantonen ohne generelle Leinenpflicht darf die Gemeindeverwaltung festlegen, wann die Hunde wegen dem Wild (Setzzeit) an die Leine müssen. Wird man dann erwischt, erfolgt eine Verzeigung.