Hallöchen,
Ich habe im Oktober hier in HH mitmeinem Leihhund den Hundeführerschein gemacht und kann nirgendwo GENAU rausfinden, wo ich ihn jetzt laufenlassen darf und wo nicht.
Die Freilaufflächen und der Privatgrund sind klar, an der Straße ( habe ihn da eh fest), in den Schrebergärten kommt es auf die Beschilderung an.
Aber wie sieht es aus, mit Parkanlagen, wo schon seit 15 Jahren Leinenzwangschilder stehen? Gelten die generell, oder nur ohne Führerschein, oder haben sie nur vergessen die wegzumachen?
Vom Stadtpark weiss ich, dass dort ne Zeitlang generell Leinenzwang herrschte, dann nur noch auf den Wiesen und neulich, als ich mal dort war liefen fast alle Hunde lose, die waren aber oftmals so unkontrolliert, wenn die alle einen Führerschein hatten, fress ich nen Besen. :irre:
In anderen Parks, kommt es angeblich auch noch auf den Stadtteil an, auf der einen Seite des Parks besteht die Leinenpflicht trotz Führerschein auf der anderen Seite nicht :/
Weiss auch nicht, wie es an Gewässern aussieht, oftmals stehen da auch uralte Schilder, gelten die als Parkanlage oder als Vogel-, Landschafts-, Wasser- oder Naturschutzgebiet?
Habe auch gehört, dass man den Hund im Naturschuzgebiet und im Wald auf den Wegen (mit FS) laufen lassen darf, vorher dachte ich, da ist genereller Leinenzwang für alle.
Hat jemand konkrete Antworte für mich oder einen Link, im Hundegesetz steht das alles nicht.
Möchte nicht durch Unwissenheit meinen FS wieder verlieren oder den Hund mehr einschränken, als ich es muss