Beiträge von Wolfspelzschaf

    Vielen Dank für eure interessanten Antworten. Ich muß zugeben den Sachverhalt (bewusst) sehr knapp dargestellt zu haben, allerdings wird nun dadurch sehr viel hineininterpretiert. Nach meiner Meinung zur Anzeige und den Sachverhalten bin ich seitens der Behörde nicht ein einziges Mal gefragt worden. Daher meine Frage, was ein Amt "einfach so" darf. Wie gesagt, vielen Dank für die Beiträge. Ich bitte den Moderator das Thema zu schließen.

    Genau, wie Veela es verstanden hat, es geht um die interessante Frage, was das Amt eigentlich grundsätzlich darf.
    Ich hoffe, ich kann das einigermaßen allgemein neu formulieren:
    Sollte ein Hund einem Amt jederzeit vorgezeigt werden müssen, wie beispielsweise bei einer Polizeikontrolle der Führerschein?

    Nun, wie beschrieben ist die Anzeige anonym, ich finde die Vorgehensweise des Landkreises aber rechtsstaatlich bedenklich. Wohin kämen denn Polizei und Behörden, wenn jede anonyme Anzeige so behandelt werden würde und wie ginge es den Bürgern, wenn jeder Polizist sie mit ihrem Auto einfach anhielte und sofort zum TÜV schicken würde. Es scheint aber mit den neuen Hundegesetzen zu tun zu haben und die Meinung hier im Forum ist ja eher pro ...

    Danke für die Antwort. Aus meiner Sicht ist das natürlich schon krass, da ich mich schon zu den aktiven Tierschützern zähle. Jetzt wo ich es weiß, kann ich natürlich ganz anders gegen diejenigen vorgehen, die Ihre Pferde ganzjährig in der Garage halten ... Was soll man dazu sagen, immer Ärger mit den Nachbarn.

    Nun, wir sind Privathalter, der Hund ist 7 Jahre alt, das Schreiben wurde anonym von einem "freundlichen" Nachbarn verfasst und enthält alles, was man einem Hundehalter ja "einfach mal so vorwerfen" kann: Tierquälerei, Steuerhinterziehung, Abrichten ... . Selbstverständlich ist das völlig haltlos. Mich interessiert einfach, ob ein Amtsveterinär ohne Beweise aktiv werden kann und darf, ich kenne nur Fälle, bei denen es trotz stichhaltiger Beweise und unterschriebenen Zeugenaussagen NICHT aktiv wurde.

    Hallo zusammen,


    wir haben derzeit basierend auf einem Denunziantenschreiben das Veterinäramt am Hals. Selbst (oder gerade) nach Einsatz eines Rechtsanwaltes und einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Mitarbeiter läßt der Landkreis nicht von uns ab und schickte drei Wochen nach der Mitteilung über die "Einstellung der Ermittlungen" dennoch überraschend eine Amtsveterinärin zur Kontrolle vorbei. Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus? Darf das Veterinäramt ohne stichhaltige Hinweise jeden Hundehalter überprüfen und den Hund zu einer Vorführung holen?
    Ich freue mich auf fachkundige Antworten.