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Nein, das ist einfach nicht richtig.
Wenn das Tier gültig geimpft ist, darf der Amtsvet das eben nicht!
Und eine für 3 Jahre gültige Impfung ist nunmal eine gültige Impfung.
Da kannst du auch stündlich deinen Hund impfen lassen, die Impfung ist nicht mehr gültig als die alle 3 Jahre.
Wichtig ist nur, dass sie eingetragen ist.
http://companiondog.de/forum/read.php?3,54,54
Wenn die Impfung zwei Jahre her ist, der TA aber nur 1 Jahr Gültigkeit in den Impfpass geschrieben hat, darf der Amtsvet den Hund einschläfern. Es ist egal, ob der Hund geschützt ist (also der Titer hoch genug ist), oder nicht, wichtig ist die Gültigkeit der Impfung, die der TA im Impfpass bescheinigt.