Hallo Janine! Atme erstmal auf und mach Dir keine Sorgen...ich habe derzeit einen ganz ähnlichen Fall am Laufen, und kann Dir sagen, dass das Recht auf Deiner Seite ist.
Ich habe dieses Jahr im Juli eine Hündin aus "meinem" Wurf zurückbekommen, bzw wurde gefragt, ob ich sie wieder nehmen würde, weil die Exbesitzer keine Zeit mehr für sie hatten (zwecks Scheidung).
Natürlich hab ich sie noch am selben Tag wieder zu mir geholt, und anfangs lief auch alles bestens mit dem "Exfrauchen"...doch knapp einen Monat später schrieb sie mir eine SMS, in der stand, dass sie es sich anders überlegt hat, und den Hund wieder will, weil sie ihn so sehr vermisst. Natürlich gab ich ihr den Hund NICHT wieder! Schließlich kann sie ihn nicht abgeben und zurückholen, je nach Tagesstimmung.
Nachdem ich ihr das sagte, forderte sie im Gegenzug, damit ich den Hund behalten kann, eine unverschämte Summe Geld, die ich ihr auch nicht zahlte. Eine Woche später bekam ich eine Vorladung zur Polizei...die Dame hatte mich wegen UNTERSCHLAGUNG angezeigt, und log in ihrer polizeilichen Aussage ganz dreist, dass sie mir den Hund nur vorübergehend in Obhut gab, und ich ihn jetzt nicht mehr rausrücken will. Außerdem stellte siemich noch ein bißchen als Psychotante hin und sagte aus, dass ich die Hündin wohl nicht mehr zurückgeben will, weil sie eine "Tochter" von meiner kurz vorher verstorbenen Hündin ist. ZUM GLÜCK hatte ich damals, als ich die Kleine wieder dort abholte, meine Schwägerin mitgenommen, die natürlich hörte, dass die Exbesitzerin ganz klar sagte, dass sie mir die Hündin zurück gibt, weil sie keine Zeit mehr für sie hat. Im Gegenteil, ICH bot ihr damals an, dass ich sie erstmal für ein paar Tage mitnehme, und sie sich in der Zeit überlegen kann, was sie will. Das lehnte sie aber ab mit den Worten "danke, lieb von Dir, aber ich bin ja schon seit ein paar Wochen mit meinem Mann auseinander und hab gesehen, dass es alleine mit Hund und Kind nicht klappt".
Da die Dame aber zwischenzeitlich einen Neuanfang mit ihrem Mann startete, hatte ich auch riesige Angst, dass sie durch ihre geänderte Lebenssituation wieder Ansprüche auf die Kleine hatte.
Aber der Polizist war glücklicherweise ein Hundefreund, und total auf meiner Seite. Er sagte mir, dass mir gar nix passieren kann, weil abgebeben nun mal abgegeben ist, und sie behaupten kann, was sie will, solange ich einen Beweis (in meinem Fall ein Zeuge) dafür hab, dass sie mir die Hündin nicht vorrübergehend, sondern endgültig gab. Auch meinte er, dass man nur hoffen kann, dass diese leute nie wieder einen Hund bekommen.
Besagte Anzeige wurde dann einige Wochen später vom Amtsgericht eingestellt. Danach terrorisierte mich diese Familie fast täglich mit SMS'en, Anrufen und Briefen, in denen sie Geld forderten.
Ich möchte jetzt nicht alle Einzelheiten aufschreiben, da der Text sonst kein Ende nehmen würde...kurz gesagt: ich zahlte ihnen eine nicht kleine Summe Geld, womit sie aber nur 2 Wochen lang zufrieden waren. Danach ging der Terror weiter, weil sie mehr wollten.
Jetzt, fast vier Monate später, hab ich sowas von die Schnauze voll von diesen Stalkern, dass ich einen Anwalt aufsuchte. Und auch jetzt sieht es wieder ganz gut für mich aus...sie haben weder Ansprüche auf eine (weitere) Zahlung, und erst Recht nicht auf die Hündin.
Dein Fall scheint ja ganz ähnlich zu sein...schließlich hast Du mit den eMails auch einen Beweis, dass diese Leute Dir den Hund ganz freiwillig gegeben haben. Hattest Du zufällig noch jemanden dabei, als Du den Hund geholt hast? Das wär natürlich noch besser.
Jedenfalls würde ich mir nicht allzu große Sorgen machen. Halt und bitte auf dem Laufenden