Zitat
Kennt sich jemand von Euch vielleicht aus, was passieren kann, wenn man einen Hund selber vermittelt, auch wenn im Tierschutzvertrag steht, dass er an den Vorhalter zurückgegeben werden muss? [Q/U
Kann der Hund nachträglich dann wieder aus seinem neuen zu Hause geholt werden?
Bekommt der Eigenvermittler deswegen dann eine Anzeige, Geldstrafe, oder Ähnliches?
Ich bin kein Jurist, doch ist ein Tierschutzvertrag (wenn er denn so heißt) dazu da, das Tier zu schützen, und nicht die Interessen des Tierschutzvereins. Insofern wird es für einen Tierschutzverein wohl schwer werden, den Hund zurückzufordern, wenn ein Halter ein gutes neues Zuhause für den Hund gefunden hat und den TSV davon in Kenntnis setzt, so dass dieser eine Vorkontrolle durchführen kann.
Angemessen fänd ich auch, wenn er für diese Vorkontrolle und den Papierkram einen gewissen Betrag nimmt, 100 oder 150 Euro vielleicht.
Solch eine Direktvermittlung sollte im Interesse jeder seriösen Orga sein.
Problematisch ist's natürlich, wenn die Orga mit dem Interessenten nicht einverstanden ist, aber dann sollte sie die Gründe nennen können und wenn die an den Haaren herbeigezogen sind, kann man ja immer noch einen Anwalt fragen.
Anders sieht's aus, wenn ihr den Hund eigenmächtig vermittelt. Dann habt ihr den Vertrag gebrochen, was dann passiert, wissen die Juristen hier besser. Wobei auch dann eine seriöse Orga das Wohl des Hundes im Auge haben sollte und ihn dann sicherlich nicht um jeden Preis zurückfordern wird.
Bei schwarzen (Orga-)Schafen kann's natürlich anders aussehen ...
Wie war denn bislang die Beziehung zwischen euch und der Orga?