Hallo Sabine,
so, ich habe mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen und gehe mal davon aus, dass schon einige Fragen beantwortet wurden.
Wir haben einen Bullterrier-Staffort-Mix und wohnen in Hamburg.
Bei uns lief es so ab.
Als die Hundeverordnung kam, bekamen wir für Bully eine rote Plakette und mussten 600 € (damals 1.200 DM) Hundesteuer bezahlen und bekamen folgende Auflagen für den Hund:
- Wesenstest
- Kastration
- Chipen lassen
- Typbestimmung von zwei unabhängigen Ärzten
Neben dem Kampf, ob wir Bully überhaupt behalten dürfen oder er eingeschläfert wird (war damals so) hat mein Mann alle Auflagen erfüllt, was auch ein erheblicher Kostenfaktor ist. Denn der Wesentest hat zur damaligen Zeit 400 € (800 DM), Chipen und Kastration insgesamt an die 500 € (1.000 DM) gekostet.
Bully war vor dem Wesenstest ein Klasse 1- Hund, sprich Kampfhund und wurde nach erfolgreichem Wesenstest (niedrigste Agressionsstufe bei Hunden und 98 Punkte von 100 möglichen + bestandene Theorieprüfung des Halters), Kastration und Chip zu einen Klasse 2- Hund, sprich "normalen" Hund eingestuft und hat seien gelbe Plakette bekommen. Die Differenz der Hundestuer (600 € zur normalen Hundesteuer) wurde ihm wieder zurückerstattet.
Dann mussten wir Bully im letzten Jahr im Hunderegister in Hamburg registrieren lassen (nochmal 20 €) und gut war.
Das führen solcher Hunde ist erst ab 18 Jahren gestattet. Mein Menne hat einen Sohn jetzt 8 Jahre) und wollte auch immer mit dem Hund mal alleine rausgehen. Wir mussten ihm erklären, dass Bully ein ganz besonderer Hund ist und immer einer von uns dabei sein muss. Im beisein eines Volljährigen, den Hund führenden Berechtigten durfte der Kleine ihn auch an der Leine führen. Die Polizei und der BOD fanden es immer zum totlachen , wenn sie den Windelpopo mit "Kampfhund" gesehen haben (Bully lief immer neben den Zwerg her, hat ihm auch so das Laufen beigebracht).
Und auch wenn er seine Befreiung von Leine und MK hat muss er in Hamburg an der Leine geführt werden, wie jeder andere Hund und darf auch nur auf Freilaufflächen ohne Leine toben.
Der Maulkorbzwang bei dem Hund Deines Freundes kann verschiedene Ursachen haben. Es kann sein, dass der Hund in den dafür ausgewählten Aufgaben des Wesenstest durchgefallen ist, eine bestimmte Agressionsstufe hat oder Dein Freund im Theoretischen Teil den Hund nicht einschätzen konnte.
Was mich nur wundert ist, dass er nur MK-Zwang bekommen hat und keinen Leinenzwang, denn normalerweise ist der MK-Zwang die letzte Auflage um den Hund behalten zu dürfen. Vorher wird in der Regel nur Leinenzwang verhangen. Ich habe noch nie gehört, dass ein Hund nur MK-Zwang ohne Leinenzwang auferlegt bekam, denn es ist nachgewiesen, das trotz Maulkorb schwerste Verletzungen entstehen können, wenn der Hund frei läuft. Kannst Du da nochmal nachhacken, dass würde mich nämlich brennend interessieren.
Wenn er den Wesenstest nicht bestanden hätte, müsste er zwar im Haus keinen Maulkorb tragen, aber sobald er vor die Tür tritt nut mit Leine und Maulkorb und dann dürfte er ihn auch in Freilaufflächen nicht ohne Leine laufen lassen.
Die Hundesteuer ist aus zwei Gründen so hoch.
1. Damit man sich mit der Anschaffung eines solchen Hundes auseinandersetzt und sich wirklich sicher ist, dass man alle folgenden Voraussetzungen auch erfüllen kann und machen will.
2. Ist es ein indirektes Druckmittel, die Auflagen zum halten eines "Kampfhundes" zu erfüllen, damit man wieder in die gängige Hundesteuer fällt.
Ich hoffe ich konnte alle Deine Fragen beantworten. Sollten noch welche auftauchen, einfach her damit.
Eine kleine Frage hätt ich noch? Was ist ein SoKa?
Lieben Gruß
Susi