Hi,
meine Ma wollte eine Staffhündin aus BW aufnehmen und uns wurde auf der Gemeinde und von einem auf Listenhunde spezialisierten Trainier mitgeteilt, dass ein Hund der Kategorie 1 bei der Einfuhr aus einem anderen Bundesland nicht älter als 6 Monate sein darf. Diva war ein Jahr oder sowas, wir konnten sie also nicht aufnehmen. Die Auflagen wären sowas von absolut nicht machbar gewesen, dass es einfach nicht ging.
Bei meiner Rotti-Dame war das alles recht einfach, wobei es sich da ja auch um einen Hund der Kategorie 2 handelt. Ich musste bei der Anmeldung den Wesenstest und eine Haftpflichtversicherung vorweisen und gut war. Ich hatte (dank sozialer Gemeinde!) weder ne erhöhte Kampfhundsteuer, noch irgendwelche seltsamen Auflagen.
Wenn du bei der Gemeinde doch eh schon nach der Hundesteuer gefragt hast, warum hast du dich dann nicht gleich mit nach den Bedinungen erkundigt?