Ja aber die Weitergabe an Privatpersonen wäre ja bei einem Haltungsverbot nicht möglich. Einen Erwerb nur aus dem Tierschutz halte ich für schwer umsetzbar, da ist dann halt jeder Welpenhändler auf einmal ein "Tierschutzverein".
Ganz so einfach wird es diesen Verbrechern hoffentlich auch nicht gemacht...
Hat sich ja gelohnt für die Klägerin mit dem Mops, jetzt noch 10 000€ für die Gerichtsverhandlungen etc zu zahlen.